06.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Muster zur systematischen Internalisierung

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Ab dem 03.01.2018 haben Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als systematische Internalisierer tätig sind, dies der BaFin unverzüglich mitzuteilen. Hintergrund ist das durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz geänderte Wertpapierhandelsgesetz.

Die BaFin hat ein Musterformular erstellt, mit dem betroffene Marktteilnehmer dieser Pflicht nachkommen können. Außerdem bittet sie systematische Internalisierer darum, ab dem 03.01.2018 bis zum Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig den Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten auszusetzen oder diese vom Handel auszuschließen.

Zum Musterformular gelangen Sie hier.

(BaFin, PM vom 06.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


29.01.2026

BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, selbst wenn der andere Elternteil die Kosten mitträgt.

weiterlesen
BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Meldung

©tomertu/123rf.com


29.01.2026

BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise

Der BFH stellt klar, dass gesetzliche Abgabefristen auch bei Fristverlängerungen in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie einzuhalten sind.

weiterlesen
BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)