06.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Muster zur systematischen Internalisierung

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Ab dem 03.01.2018 haben Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als systematische Internalisierer tätig sind, dies der BaFin unverzüglich mitzuteilen. Hintergrund ist das durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz geänderte Wertpapierhandelsgesetz.

Die BaFin hat ein Musterformular erstellt, mit dem betroffene Marktteilnehmer dieser Pflicht nachkommen können. Außerdem bittet sie systematische Internalisierer darum, ab dem 03.01.2018 bis zum Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig den Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten auszusetzen oder diese vom Handel auszuschließen.

Zum Musterformular gelangen Sie hier.

(BaFin, PM vom 06.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© bluedesign / fotolia.com


26.11.2025

Reformvorschläge der EU-Kommission zur Offenlegungsverordnung

Die EU-Kommission plant eine SFDR-Überarbeitung, um ESG-Offenlegungspflichten zu vereinfachen und ein neues Kategorisierungssystem für Finanzprodukte einzuführen.

weiterlesen
Reformvorschläge der EU-Kommission zur Offenlegungsverordnung

Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com


26.11.2025

Beispiele für Prüfungsvermerke zu ISSA 5000

Mit der Veröffentlichung zusätzlicher Mustervermerke erweitert das IAASB die Anwendungshilfen für Nachhaltigkeitsprüfungen nach ISSA 5000.

weiterlesen
Beispiele für Prüfungsvermerke zu ISSA 5000

Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank