20.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2017

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Spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.

Das Bundesfinanzministerium hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2017 mit Hinweisen für Arbeitgeber veröffentlicht.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die einbehaltene oder pauschalierte Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden und termingerecht abzuführen. Das aktuelle Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2017 und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2017“ ist nun veröffentlicht worden.

Elektronische Formulare weichen ab

Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522). Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur neuen Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.

(BMF-Schreiben IV C 5 – S-2533 vom 15.09.2016/ Viola C. Didier)


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