05.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Muster der Umsatzsteuererklärung 2015

Beitrag mit Bild

Das BMF hat neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen BMF-Schreiben neue Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2015 eingeführt.

Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art. Insbesondere wurde im Vordruckmuster USt 2 A in den Zeilen 14 und 15 eine Abfrage vorgesehen, ob der Unternehmer ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist. Falls dies der Fall ist, hat der Unternehmer die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015 beizufügen.

Folgende Vordruckmuster werden eingeführt:

USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2015

Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2015

Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015

USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2015

USt 4 E Anleitung zur Anlage UR 2015

Folgende Abweichung von den Mustern ist zulässig:

In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang“ ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen. In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.

Weitere Details zum Scannerverfahren und zur authentifizierten Übermittlung finden Sie im BMF-Schreiben III C 3 – S-7344 / 15 / 10001 vom 01.10.2015.

 (BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


29.07.2026

BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen

Jährliche Verwaltungsentgelte für Riester-Bausparverträge dürfen nicht pauschal auf die Kunden abgewälzt werden.

weiterlesen
BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


29.07.2026

Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation

Neue ESRS sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Drittstaatenunternehmen in der EU konkretisieren.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


28.07.2026

Die umsatzsteuerliche Organschaft im Wandel: § 2c UStG nach dem Referentenentwurf zum JStG 2026

Die umsatzsteuerliche Organschaft zählt zu den praxisrelevantesten Instituten des Umsatzsteuerrechts. Gleichwohl ist ihre gesetzliche Ausgestaltung seit Jahren reformbedürftig.

weiterlesen
Die umsatzsteuerliche Organschaft im Wandel: § 2c UStG nach dem Referentenentwurf zum JStG 2026
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht