05.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Muster der Umsatzsteuererklärung 2015

Beitrag mit Bild

Das BMF hat neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen BMF-Schreiben neue Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2015 eingeführt.

Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art. Insbesondere wurde im Vordruckmuster USt 2 A in den Zeilen 14 und 15 eine Abfrage vorgesehen, ob der Unternehmer ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist. Falls dies der Fall ist, hat der Unternehmer die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015 beizufügen.

Folgende Vordruckmuster werden eingeführt:

USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2015

Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2015

Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015

USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2015

USt 4 E Anleitung zur Anlage UR 2015

Folgende Abweichung von den Mustern ist zulässig:

In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang“ ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen. In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.

Weitere Details zum Scannerverfahren und zur authentifizierten Übermittlung finden Sie im BMF-Schreiben III C 3 – S-7344 / 15 / 10001 vom 01.10.2015.

 (BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank