05.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Muster der Umsatzsteuererklärung 2015

Beitrag mit Bild

Das BMF hat neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen BMF-Schreiben neue Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2015 eingeführt.

Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art. Insbesondere wurde im Vordruckmuster USt 2 A in den Zeilen 14 und 15 eine Abfrage vorgesehen, ob der Unternehmer ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist. Falls dies der Fall ist, hat der Unternehmer die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015 beizufügen.

Folgende Vordruckmuster werden eingeführt:

USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2015

Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2015

Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015

USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2015

USt 4 E Anleitung zur Anlage UR 2015

Folgende Abweichung von den Mustern ist zulässig:

In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang“ ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen. In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.

Weitere Details zum Scannerverfahren und zur authentifizierten Übermittlung finden Sie im BMF-Schreiben III C 3 – S-7344 / 15 / 10001 vom 01.10.2015.

 (BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)