Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen BMF-Schreiben neue Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2015 eingeführt.
Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art. Insbesondere wurde im Vordruckmuster USt 2 A in den Zeilen 14 und 15 eine Abfrage vorgesehen, ob der Unternehmer ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist. Falls dies der Fall ist, hat der Unternehmer die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015 beizufügen.
Folgende Vordruckmuster werden eingeführt:
USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2015
Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2015
Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015
USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2015
USt 4 E Anleitung zur Anlage UR 2015
Folgende Abweichung von den Mustern ist zulässig:
In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang“ ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen. In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.
Weitere Details zum Scannerverfahren und zur authentifizierten Übermittlung finden Sie im BMF-Schreiben III C 3 – S-7344 / 15 / 10001 vom 01.10.2015.
(BMF / Viola C. Didier)