05.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Muster der Umsatzsteuererklärung 2015

Beitrag mit Bild

Das BMF hat neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen BMF-Schreiben neue Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2015 eingeführt.

Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art. Insbesondere wurde im Vordruckmuster USt 2 A in den Zeilen 14 und 15 eine Abfrage vorgesehen, ob der Unternehmer ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist. Falls dies der Fall ist, hat der Unternehmer die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015 beizufügen.

Folgende Vordruckmuster werden eingeführt:

USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2015

Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2015

Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2015

USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2015

USt 4 E Anleitung zur Anlage UR 2015

Folgende Abweichung von den Mustern ist zulässig:

In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang“ ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen. In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.

Weitere Details zum Scannerverfahren und zur authentifizierten Übermittlung finden Sie im BMF-Schreiben III C 3 – S-7344 / 15 / 10001 vom 01.10.2015.

 (BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank