31.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2016

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2016 gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 d EStG veröffentlicht.

Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016“ wurden vom Bundesfinanzministerium bekannt gemacht. Es ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2016 und die Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016 können auf der Webseite des BMF heruntergeladen werden.

(BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


15.01.2026

BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt auch für Gründungsgesellschafter, sofern sie nicht aktiv an der Entwicklung des Modells mitgewirkt haben.

weiterlesen
BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung

Meldung

©jamdesign/fotolia.com


15.01.2026

Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Trotz Filter für Kassenpatienten zeigte Doctolib auch kostenpflichtige Selbstzahler-Termine; das Landgericht Berlin wertet das als Irreführung.

weiterlesen
Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung durch Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen kann auch dann vorliegen, wenn der Leistende sich der Unentgeltlichkeit nicht bewusst ist.

weiterlesen
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)