• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Multilateraler Investitionsgerichtshof: Grünes Licht für EU-Kommission

23.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Multilateraler Investitionsgerichtshof: Grünes Licht für EU-Kommission

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Die Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten erteilt. Zum ersten Mal veröffentlichte der Rat das Verhandlungsmandat für die Kommission.

Die Kommission hat die Initiative zur Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs erstmals im Mai 2015 vorgeschlagen. Damit würde eine Abkehr von der derzeitigen Ad-hoc-Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement – ISDS) vollzogen, die gegenwärtig in rund 3200 geltenden Investitionsabkommen – von denen 1400 von EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden – verankert ist. Der künftige Investitionsgerichtshof könnte von allen interessierten Ländern in Anspruch genommen werden und würde in Streitigkeiten im Zusammenhang mit künftigen und bestehenden Investitionsabkommen entscheiden.

(EU-Kommission, PM vom 21.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gem. § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht