• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Müssen Gründungskosten in der GmbH-Satzung stehen?

06.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Müssen Gründungskosten in der GmbH-Satzung stehen?

Beitrag mit Bild

GmbH-Gründung: Die Benennung der Gründungskosten in der GmbH-Satzung ist laut OLG Celle erforderlich.

Das OLG Celle hat sich mit der sehr praxisrelevanten Frage auseinandergesetzt, wie die Übernahme von Gründungskosten in der GmbH-Satzung zu regeln ist.

Im Streitfall hatte das Registergericht eine Gründungssatzung beanstandet, welche die gebräuchliche Formulierung enthielt: „Die Kosten der Gründung der Gesellschaft bis zu einem Betrag von € 3.000 trägt die Gesellschaft.“ Das Registergericht verlangte die namentliche Nennung der konkreten Kostenpositionen.

Benennung der Gründungskosten in Satzung erforderlich

Das OLG Celle bestätigte diese Auffassung mit Beschluss vom 11.02.2016 (Az. 9 W 10/16). Die von der GmbH zu tragenden Gründungskosten müssen in der Satzung nicht nur als – notfalls zu schätzender – Gesamtbetrag angegeben werden, sondern zusätzlich ihrer Art nach namentlich und abschließend benannt werden. Andernfalls darf die Eintragung der GmbH verweigert werden.

Praxisfolgen

Die vom OLG Celle gerügte Formulierung wird in der Praxis häufig verwendet. Wie man eine Beanstandung vermeidet  und welche Formulierungen sich anbieten, erklären RAin Sarah Scharf und RA StB Dr. Gunnar Knorr in DER BETRIEB vom 07.10.2016, Heft 40, Seite 2346 sowie online unter Dokumentennummer DB1205393.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)