• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Müssen Gründungskosten in der GmbH-Satzung stehen?

06.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Müssen Gründungskosten in der GmbH-Satzung stehen?

Beitrag mit Bild

GmbH-Gründung: Die Benennung der Gründungskosten in der GmbH-Satzung ist laut OLG Celle erforderlich.

Das OLG Celle hat sich mit der sehr praxisrelevanten Frage auseinandergesetzt, wie die Übernahme von Gründungskosten in der GmbH-Satzung zu regeln ist.

Im Streitfall hatte das Registergericht eine Gründungssatzung beanstandet, welche die gebräuchliche Formulierung enthielt: „Die Kosten der Gründung der Gesellschaft bis zu einem Betrag von € 3.000 trägt die Gesellschaft.“ Das Registergericht verlangte die namentliche Nennung der konkreten Kostenpositionen.

Benennung der Gründungskosten in Satzung erforderlich

Das OLG Celle bestätigte diese Auffassung mit Beschluss vom 11.02.2016 (Az. 9 W 10/16). Die von der GmbH zu tragenden Gründungskosten müssen in der Satzung nicht nur als – notfalls zu schätzender – Gesamtbetrag angegeben werden, sondern zusätzlich ihrer Art nach namentlich und abschließend benannt werden. Andernfalls darf die Eintragung der GmbH verweigert werden.

Praxisfolgen

Die vom OLG Celle gerügte Formulierung wird in der Praxis häufig verwendet. Wie man eine Beanstandung vermeidet  und welche Formulierungen sich anbieten, erklären RAin Sarah Scharf und RA StB Dr. Gunnar Knorr in DER BETRIEB vom 07.10.2016, Heft 40, Seite 2346 sowie online unter Dokumentennummer DB1205393.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


27.10.2025

Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Die Sonderabschreibung ist nur zulässig, wenn durch eine Baumaßnahme tatsächlich neuer Wohnraum geschaffen und der Wohnungsbestand erhöht wird.

weiterlesen
Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Meldung

©Kzenon/fotolia.com


27.10.2025

BFH: Keine Steuervergünstigung für Pflegezusatzversicherung

Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, da sie über die gesetzlich vorgesehene Basisabsicherung hinausgehen.

weiterlesen
BFH: Keine Steuervergünstigung für Pflegezusatzversicherung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


24.10.2025

Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem neuesten Urteil die Position von Arbeitnehmerinnen im Kampf gegen Entgeltdiskriminierung gestärkt.

weiterlesen
Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank