17.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Morddrohung: Kündigung ist gerechtfertigt

Beitrag mit Bild

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat eine fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist.

In dem Streitfall warf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor, dass er seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten „Ich stech‘ Dich ab“ bedroht habe. Hintergrund sollen frühere Konflikte zwischen beiden anlässlich einer Personalratswahl gewesen sein. Der Vorgesetzte hätte den Mitarbeiter an seiner markanten Stimme erkannt; der Anruf war abends von einer Telefonzelle aus erfolgt, die sich etwa 3,5 km von der Wohnung des Mitarbeiters befindet. Der Mitarbeiter bestritt den Anruf und erhob Klage gegen die fristlose Kündigung.

Erheblicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten

Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Arbeitsgerichts Düsseldorf fest, dass der Kläger den Anruf getätigt hatte. Bei dem Anruf handelt sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Klägers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich (Urteil 7 Ca 415/15 vom 15.08.2016).

(ArbG Düsseldorf, PM vom 15.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


01.07.2025

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Leitlinien liefern praktische Hinweise für eine transparente, zielgerichtete Klimaberichterstattung im Einklang mit IFRS S2.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Meldung

©peshkova/123rf.com


01.07.2025

Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Obwohl 72 % der Beschäftigten regelmäßig KI nutzen, fühlen sich nur 36 % ausreichend vorbereitet. Ein Appell an Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.

weiterlesen
Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Meldung

©dogfella/123rf.com


30.06.2025

Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Auch in der Insolvenz gilt: Ohne besondere Billigkeitsgründe bleibt es beim hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen.

weiterlesen
Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank