17.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Morddrohung: Kündigung ist gerechtfertigt

Beitrag mit Bild

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat eine fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist.

In dem Streitfall warf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor, dass er seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten „Ich stech‘ Dich ab“ bedroht habe. Hintergrund sollen frühere Konflikte zwischen beiden anlässlich einer Personalratswahl gewesen sein. Der Vorgesetzte hätte den Mitarbeiter an seiner markanten Stimme erkannt; der Anruf war abends von einer Telefonzelle aus erfolgt, die sich etwa 3,5 km von der Wohnung des Mitarbeiters befindet. Der Mitarbeiter bestritt den Anruf und erhob Klage gegen die fristlose Kündigung.

Erheblicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten

Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Arbeitsgerichts Düsseldorf fest, dass der Kläger den Anruf getätigt hatte. Bei dem Anruf handelt sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Klägers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich (Urteil 7 Ca 415/15 vom 15.08.2016).

(ArbG Düsseldorf, PM vom 15.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank