17.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Morddrohung: Kündigung ist gerechtfertigt

Beitrag mit Bild

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat eine fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist.

In dem Streitfall warf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor, dass er seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten „Ich stech‘ Dich ab“ bedroht habe. Hintergrund sollen frühere Konflikte zwischen beiden anlässlich einer Personalratswahl gewesen sein. Der Vorgesetzte hätte den Mitarbeiter an seiner markanten Stimme erkannt; der Anruf war abends von einer Telefonzelle aus erfolgt, die sich etwa 3,5 km von der Wohnung des Mitarbeiters befindet. Der Mitarbeiter bestritt den Anruf und erhob Klage gegen die fristlose Kündigung.

Erheblicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten

Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Arbeitsgerichts Düsseldorf fest, dass der Kläger den Anruf getätigt hatte. Bei dem Anruf handelt sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Klägers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich (Urteil 7 Ca 415/15 vom 15.08.2016).

(ArbG Düsseldorf, PM vom 15.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


19.03.2025

Flexible Arbeitszeiten wichtiger als Gehalt

Angesichts des Fachkräftemangels müssen Unternehmen für Bewerber attraktiv sein. Flexible Arbeitszeiten spielen dabei eine zentrale Rolle.

weiterlesen
Flexible Arbeitszeiten wichtiger als Gehalt

Meldung

©Tobias Arhelger/fotolia.com


19.03.2025

Neues Umsatzsteuerrecht für Kleinunternehmer ab 2025

Die Neuregelung erleichtert Kleinunternehmern die steuerliche Handhabung, indem ihre Umsätze von der Umsatzsteuer befreit werden und ein EU-weites Meldeverfahren eingeführt wird.

weiterlesen
Neues Umsatzsteuerrecht für Kleinunternehmer ab 2025

Steuerboard

David Hötzel


18.03.2025

Kryptowerte erneut im Visier des BMF: Was Sie jetzt tun müssen

Das BMF hat sein Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten aus dem Jahr 2022 überarbeitet und am 06.03.2025 neu gefasst veröffentlicht.

weiterlesen
Kryptowerte erneut im Visier des BMF: Was Sie jetzt tun müssen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank