17.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Morddrohung: Kündigung ist gerechtfertigt

Beitrag mit Bild

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat eine fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist.

In dem Streitfall warf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor, dass er seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten „Ich stech‘ Dich ab“ bedroht habe. Hintergrund sollen frühere Konflikte zwischen beiden anlässlich einer Personalratswahl gewesen sein. Der Vorgesetzte hätte den Mitarbeiter an seiner markanten Stimme erkannt; der Anruf war abends von einer Telefonzelle aus erfolgt, die sich etwa 3,5 km von der Wohnung des Mitarbeiters befindet. Der Mitarbeiter bestritt den Anruf und erhob Klage gegen die fristlose Kündigung.

Erheblicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten

Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Arbeitsgerichts Düsseldorf fest, dass der Kläger den Anruf getätigt hatte. Bei dem Anruf handelt sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Klägers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich (Urteil 7 Ca 415/15 vom 15.08.2016).

(ArbG Düsseldorf, PM vom 15.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank