13.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Modulentwurf IAS 19: M2 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©macgyverhh/fotolia.com

Der Modulentwurf IAS 19-M2 befasst sich mit der bilanziellen Abbildung derartiger Übertragungen nicht-finanzieller Vermögenswerte auf einen Fonds mit anschließender Nutzungsüberlassung aus Sicht des Trägerunternehmens.

In der Praxis werden mitunter nicht-finanzielle Vermögenswerte (z.B. Sachanlagen) auf einen Fonds i.S.v. IAS 19.8 übertragen und als Planvermögen qualifiziert, wobei vereinbarungsgemäß das Trägerunternehmen des Fonds die übertragenen Vermögenswerte weiterhin nutzen darf. Die IFRS enthalten hierfür keine Regelungen.

Vorschriften zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen anwendbar?

Der Modulentwurf IAS 19-M2 befasst sich mit der bilanziellen Abbildung derartiger Übertragungen nicht-finanzieller Vermögenswerte auf einen Fonds mit anschließender Nutzungsüberlassung aus Sicht des Trägerunternehmens und beantwortet die Frage, ob und inwieweit unter Berücksichtigung der Regelungshierarchie von IAS 8 die Vorschriften zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen nach IFRS 16 analog anwendbar sind. Die Kommentierungsfrist endet am 09.08.2017.

Zum Download: IDW RS HFA 50 – IFRS-Modulverlautbarung – Entwurf Modul IAS 19 – M2

(IDW vom 12.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank