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10.09.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

© Holger Luck/fotolia.com

Die Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung dient dem Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, damit deren Arbeit noch effizienter und wirksamer wird. Denn eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit schützt insbesondere den Sozialstaat mit seinem sozialen Sicherungssystem, den Rechtstaat und betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zugleich einen fairen Wettbewerb der redlichen Arbeitgeber.

Zugleich wird die Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbessert, um die künftige Ahndung der Verstöße zu erleichtern. Um hierzu auch die Ahndung durch die FKS noch effektiver auszurichten, sollen die Befugnisse der Zollverwaltung zur selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren erweitert werden. Dadurch werden die Strafprozesse bei der Schwarzarbeitsbekämpfung künftig noch effektiver und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden.

Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung finden Sie hier.


BMF vom 05.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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