03.11.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Modernisierung des Patentrechts

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Das Bundeskabinett hat den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf thematisiert vor allem aktuelle Fragen im Patentrecht.

Dazu gehört insbesondere die ausnahmsweise Einschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus Gründen der Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus sollen Patentnichtigkeitsverfahren durch die bessere Synchronisierung der Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren beschleunigt werden. Auch beim Geheimnisschutz in Patentstreitsachen gibt es Verbesserungen. Schließlich wird eine Vielzahl eher technischer Vorschriften im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes modernisiert.

Schutz von Innovationen ist wichtig

„Der Schutz von Innovationen ist für Deutschland ein herausragender Standortfaktor. Mit der Modernisierung des Patentrechts wollen wir unsere international anerkannte Stellung im gewerblichen Rechtsschutz weiter ausbauen. Dazu gehört auch ein ausgewogener Schutz bei Patentverletzungen. Darüber hinaus sorgen wir für eine stärkere Beschleunigung von Patentnichtigkeitsverfahren“, erklärt Christine Lambrecht.

Die Klarstellung der Regelung des Unterlassungsanspruchs bei Verletzungen von Patenten oder Gebrauchsmustern soll im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sicherstellen, dass die nach geltendem Recht bereits bestehende Möglichkeit, Verhältnismäßigkeitserwägungen beim Unterlassungsanspruch zu berücksichtigen, auch in der gerichtlichen Praxis als Korrektiv hinreichend zum Tragen kommt. Der Gesetzentwurf sieht dabei vor, den Unterlassungsanspruch aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise einzuschränken, soweit die Inanspruchnahme für den Verletzten oder Dritten zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte führen würde.

Änderungen des Patentrechts bringen Verfahrensänderungen

Für eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht sieht der Gesetzentwurf zudem Verfahrensänderungen im Hinblick auf das Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht vor. Zur Verfahrensbeschleunigung wird u. a. eine Verfahrensregelung eingeführt. Diese versetzt das Bundespatentgericht in die Lage, seinen Hinweisbeschluss nach § 83 PatG dem Verletzungsgericht bereits innerhalb von sechs Monaten zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird das Verfahren vor dem Bundespatentgericht zwischen Zustellung der Klage und dem qualifizierten Hinweisbeschluss gestrafft.

Mehr Schutz für Geschäftsgeheimnisse

Für einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen sieht der Gesetzentwurf außerdem die entsprechende Anwendung einzelner Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Patent-, Gebrauchsmuster- und Halbleiterschutzstreitsachen vor. Die weiteren Änderungen und Neuregelungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes dienen in erster Linie der Verfahrensvereinfachung und der Klarstellung. Das Markenrecht erfährt zudem eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage des Madrider Systems zum internationalen Markenschutz.

(BMJV vom 28.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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