Mittelständische Unternehmen haben in den vergangenen Jahren immer weniger von der Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über Anleihen Gebrauch gemacht, zeigt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Jahr 2011 noch 55 Verfahren zur Billigung von Wertpapierprospekten für Schuldverschreibungen, Genussscheine und Wandelanleihen von mittelständischen Unternehmen durchgeführt. Bis 2015 war die Zahl auf 28 Verfahren gesunken. Im ersten Halbjahr 2016 habe es acht Verfahren gegeben. Zu Fragen nach den Risiken dieser Anleihen erklärt die Regierung, die Erwerber aus dem Kleinanlegersegment seien im Hinblick auf die Beratung durch Institute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen hinreichend geschützt.
(Dt. Bundestag, hib vom 22.11.2016/ Viola C. Didier)