Neue EU-Regeln machen Insolvenzverfahren künftig effizienter und ermöglichen redlichen Unternehmern eine zweite Chance. Die Mitgliedstaaten haben die neuen EU-Standards am 06.06.2019 angenommen, das Europäische Parlament hatte bereits im März zugestimmt.
In Zukunft können Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten früher umstrukturiert werden, sodass Insolvenzen und Entlassungen so weit wie möglich vermieden werden. „Das sind sehr gute Neuigkeiten für Unternehmen in der EU und für die EU insgesamt, denn die Geschäftstätigkeit von Unternehmen wieder in Gang bringen heißt auch Innovation ankurbeln, was zur Schaffung von bis zu drei Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen in Europa führen könnte“, sagt EU-Justizkommissarin Věra Jourová.
Das sind die Schlüsselelemente
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei Schlüsselelemente: Gemeinsame Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen, Regeln für die Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren in allen Mitgliedstaaten.
Teil des Aktionsplans zur Schaffung der Kapitalmarktunion
Die Initiative ist Teil des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und der Binnenmarktstrategie. Sie trägt zur Beseitigung großer Hindernisse für die Entwicklung der Kapitalmärkte in der EU bei, indem Rechtssicherheit für ausländische Investoren und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen wird. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen. Zurzeit werden noch zu viele wirtschaftlich bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt anstatt frühzeitig umstrukturiert zu werden, und zu wenige Unternehmer erhalten eine zweite Chance.
(EU-Kommission vom 06.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)
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