Die EU-Kommission begrüßt die zwischen den EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung über neue Regeln zum Abbau hoher Bestände an notleidenden Krediten, bei denen Schuldner in Zahlungsverzug geraten sind.
Notleidende Kredite (Non Performing Loans, NPLs) sind Kredite, bei denen der Kreditnehmer – entweder ein Unternehmen oder eine natürliche Person – einen Bankkredit nicht zurückzahlen kann. Als Teil der Umsetzung des Aktionsplans des Rates zur Bekämpfung von NPLs in Europa werden die neuen Maßnahmen die Entwicklung eines Sekundärmarktes fördern, auf dem die Banken ihre NPLs an Kreditversicherer und Investoren verkaufen können.
Altlasten aus der Finanzkrise
Dadurch tragen sie zu einem Abbau der hohen Bestände an NPLs in der EU bei, einem verbleibenden Altlastenrisiko aus der Finanzkrise. Dies ist für die Finanzstabilität der EU von wesentlicher Bedeutung und ein entscheidender Faktor für die Vollendung der Bankenunion.
So geht es weiter
Mit der Richtlinie soll auch sichergestellt werden, dass das gleiche Verbraucherschutzniveau aufrechterhalten wird, wenn ein Darlehen von einer Bank verkauft wird. Die heutige Einigung ist zwar ein wichtiger Schritt nach vorn, aber leider sind die Fortschritte bei den ergänzenden Elementen der Richtlinie, die die Effizienz der Durchsetzungsregelungen erhöhen würden, langsamer geworden. Weitere Arbeiten und Diskussionen über diese Elemente werden erforderlich sein und sollten im nächsten Legislativzyklus vorrangig behandelt werden.
(EU-Kommission vom 27.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)