Am Europäischen Gerichtshof hat gestern eine Anhörung zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Aufsichtsräten stattgefunden, die einem Vorabentscheidungsersuchen eines deutschen Gerichtes folgt (Fall C-566/15, Erzberger vs. Tui). Die EU-Kommission verteidigt die Mitbestimmungsrechte von deutschen Arbeitnehmern vor dem EuGH.
Die EU-Kommission hat am 24.01.2017 vor dem Gerichtshof bekräftigt: „Arbeitnehmermitbestimmung ist ein wichtiges politisches Ziel. Jede daraus möglicherweise resultierende Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern kann durch die Notwendigkeit gerechtfertigt werden, das System der Mitbestimmung und dessen soziale Ziele zu schützen. Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass die bestehenden deutschen Vorschriften als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen werden können.“
Arbeitnehmerbeteiligung in Aufsichtsgremien
Bei der Rechtssache geht es um einen besonderen Aspekt der deutschen Vorschriften über die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsgremien von Unternehmen (Mitbestimmung). Während des nationalen gerichtlichen Verfahrens hatte der Aktionär eines Unternehmens argumentiert, dass die deutschen Regeln nicht mit EU-Recht in Einklang stünden, da diese die Anwendung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter nur auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Deutschland beschränkten.
Gemeinsame Standards für Arbeitnehmerrechte
Aus diesem Grund hat die EU-Kommission vor dem Gerichtshof das Recht der Mitgliedsstaaten verteidigt, die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte so zu garantieren wie es in der betroffenen deutschen Gesetzgebung vorgesehen ist. Das Modell der „Mitbestimmung“ und seine sozialen Zielsetzungen sind deshalb EU-rechtskonform. Unter Präsident Juncker hat die Europäische Kommission die soziale Dimension des europäischen Projekts zu einer Priorität ihrer Arbeit gemacht. Die Kommission arbeitet derzeit an einem Sockel sozialer Rechte, um gemeinsame Standards für Arbeitnehmerrechte zu verwirklichen, wobei dieser Prozess innerhalb der Eurozone und in den Staaten beginnen soll, die freiwillig daran teilnehmen möchten.
(EU-Kommission, PM vom 24.01.2017/ Viola C. Didier)