28.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Minijobs und Leiharbeit in Deutschland

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Die Fraktion Die Linke erfragte von der Bundesregierung Klarstellungen zum Thema Minijobs und Leiharbeit. In den Fragen der Fraktion ging es um aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit sowie um Zahlen zur Beschäftigungsdauer und zum Berufsabschluss bei Minijobbern.   

Die große Mehrheit der Leiharbeiter in Deutschland ist weniger als neun Monate in einem Betrieb beschäftigt. Das geht aus der Antwort (18/13245) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13147) der Fraktion Die Linke hervor, in der sich die Bundesregierung auf Zahlen aus dem Jahr 2015 bezieht. Demnach endete bei 54 % aller Leiharbeiter das Arbeitsverhältnis nach spätestens drei Monaten und für 77 % nach spätestens neun Monaten. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Zahl der Leiharbeitnehmer seit 2005 deutlich gestiegen ist. Von rund 460.000 auf rund 716.000 im Jahr 2015.

22 % ohne Berufsabschluss

Im Dezember 2016 waren 13 % der Beschäftigten in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt, antwortet die Bundesregierung (18/13232) auf die Kleine Anfrage (18/13112). Die meisten davon waren demnach in privaten Haushalten, im Grundstücks- und Wohnungswesen und im Gastgewerbe beschäftigt. 22 % der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hatten keinen Berufsabschluss, jedoch 41 % einen anerkannten Berufsabschluss und sechs % einen akademischen Abschluss.

(Dt. Bundestag, hib 25.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank