28.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Minijobs und Leiharbeit in Deutschland

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Die Fraktion Die Linke erfragte von der Bundesregierung Klarstellungen zum Thema Minijobs und Leiharbeit. In den Fragen der Fraktion ging es um aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit sowie um Zahlen zur Beschäftigungsdauer und zum Berufsabschluss bei Minijobbern.   

Die große Mehrheit der Leiharbeiter in Deutschland ist weniger als neun Monate in einem Betrieb beschäftigt. Das geht aus der Antwort (18/13245) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13147) der Fraktion Die Linke hervor, in der sich die Bundesregierung auf Zahlen aus dem Jahr 2015 bezieht. Demnach endete bei 54 % aller Leiharbeiter das Arbeitsverhältnis nach spätestens drei Monaten und für 77 % nach spätestens neun Monaten. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Zahl der Leiharbeitnehmer seit 2005 deutlich gestiegen ist. Von rund 460.000 auf rund 716.000 im Jahr 2015.

22 % ohne Berufsabschluss

Im Dezember 2016 waren 13 % der Beschäftigten in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt, antwortet die Bundesregierung (18/13232) auf die Kleine Anfrage (18/13112). Die meisten davon waren demnach in privaten Haushalten, im Grundstücks- und Wohnungswesen und im Gastgewerbe beschäftigt. 22 % der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hatten keinen Berufsabschluss, jedoch 41 % einen anerkannten Berufsabschluss und sechs % einen akademischen Abschluss.

(Dt. Bundestag, hib 25.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht