28.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Minijobs und Leiharbeit in Deutschland

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Die Fraktion Die Linke erfragte von der Bundesregierung Klarstellungen zum Thema Minijobs und Leiharbeit. In den Fragen der Fraktion ging es um aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit sowie um Zahlen zur Beschäftigungsdauer und zum Berufsabschluss bei Minijobbern.   

Die große Mehrheit der Leiharbeiter in Deutschland ist weniger als neun Monate in einem Betrieb beschäftigt. Das geht aus der Antwort (18/13245) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13147) der Fraktion Die Linke hervor, in der sich die Bundesregierung auf Zahlen aus dem Jahr 2015 bezieht. Demnach endete bei 54 % aller Leiharbeiter das Arbeitsverhältnis nach spätestens drei Monaten und für 77 % nach spätestens neun Monaten. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Zahl der Leiharbeitnehmer seit 2005 deutlich gestiegen ist. Von rund 460.000 auf rund 716.000 im Jahr 2015.

22 % ohne Berufsabschluss

Im Dezember 2016 waren 13 % der Beschäftigten in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt, antwortet die Bundesregierung (18/13232) auf die Kleine Anfrage (18/13112). Die meisten davon waren demnach in privaten Haushalten, im Grundstücks- und Wohnungswesen und im Gastgewerbe beschäftigt. 22 % der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hatten keinen Berufsabschluss, jedoch 41 % einen anerkannten Berufsabschluss und sechs % einen akademischen Abschluss.

(Dt. Bundestag, hib 25.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht