• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

07.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen die Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurückgewiesen und damit zugleich die Kontrollbefugnisse der Zollbehörden gegenüber nur vorübergehend im Inland tätigen Transportunternehmen bestätigt.

Das Mindestlohngesetz ordnet an, dass Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet sind, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen.

Mindestlohn gilt auch bei kurzen Tätigkeiten

Die umstrittene Frage, ob das auch dann gilt, wenn die Tätigkeit im Inland nur kurze Zeit andauert, wie das bei ausländischen Fernfahrern der Fall sein kann, bejahte nun das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit zwei Urteilen vom 16.01.2019 (1 K 1161/17 und 1 K 1174/17). Die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstößt weder gegen Europarecht noch gegen Verfassungsrecht.

Das FG hat die Revision gegen die Urteile zugelassen.

(FG Berlin-Brandenburg, PM vom 06.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Felicia von Grundherr


13.05.2025

Arbeitsrechtliche Vorhaben der künftigen Bundesregierung

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD vom 05.05.2025 enthält eine Reihe arbeitsrechtlich relevanter Vorhaben, die teils konkrete Auswirkungen auf Arbeitgeber haben werden. Arbeitgeber sollten sich deshalb frühzeitig einen Überblick über die relevantesten Pläne verschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die geplanten Änderungen, ordnet sie rechtlich ein und zeigt mögliche Handlungsbedarfe auf.

weiterlesen
Arbeitsrechtliche Vorhaben der künftigen Bundesregierung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


13.05.2025

Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick

Mit CSRD und CSDDD wuchs der bürokratische Aufwand stark. Jetzt lenkt die EU ein: Mit dem Omnibus 1-Paket sollen Berichtspflichten deutlich vereinfacht werden.

weiterlesen
Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


13.05.2025

Kann der Arzt Homeoffice verordnen?

Ein ärztliches Homeoffice-Attest allein begründet keinen Anspruch auf Heimarbeit. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung, die geprüft werden muss.

weiterlesen
Kann der Arzt Homeoffice verordnen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank