• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

07.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen die Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurückgewiesen und damit zugleich die Kontrollbefugnisse der Zollbehörden gegenüber nur vorübergehend im Inland tätigen Transportunternehmen bestätigt.

Das Mindestlohngesetz ordnet an, dass Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet sind, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen.

Mindestlohn gilt auch bei kurzen Tätigkeiten

Die umstrittene Frage, ob das auch dann gilt, wenn die Tätigkeit im Inland nur kurze Zeit andauert, wie das bei ausländischen Fernfahrern der Fall sein kann, bejahte nun das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit zwei Urteilen vom 16.01.2019 (1 K 1161/17 und 1 K 1174/17). Die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstößt weder gegen Europarecht noch gegen Verfassungsrecht.

Das FG hat die Revision gegen die Urteile zugelassen.

(FG Berlin-Brandenburg, PM vom 06.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

adiruch/123rf.com


24.06.2026

Konnektivität der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die WPK fordert klare Prüfungsabgrenzungen und einen einheitlichen Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

weiterlesen
Konnektivität der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Laurenz Wagner


23.06.2026

BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Wer Darlehen zwischen Schwestergesellschaften strukturiert, kennt das Risiko: Das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG droht, Verluste aus dem Ausfall von Forderungen zwischen Schwestergesellschaften steuerlich zu neutralisieren.

weiterlesen
BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht