• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Zoll-Meldeportal erfolgreich gestartet

01.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Zoll-Meldeportal erfolgreich gestartet

Beitrag mit Bild

Das Meldeportal-Mindestlohn ermöglicht ein schnelles Ausfüllen der Formulare und eine sichere Übermittlung an den Zoll.

Das Meldeportal-Mindestlohn des Zolls zur Anmeldung von nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmern ist seit dem 1. Januar 2017 erfolgreich am Start, gibt die Generalzolldirektion bekannt.

Arbeitnehmer, die aus dem Ausland entsandt werden, müssen in Deutschland den Mindestlohn erhalten. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen ihre Arbeitnehmer dem Zoll melden und versichern, dass sie die entsprechenden Arbeitsbedingungen einhalten. Seit Beginn des Jahres können diese Meldungen mit Hilfe des Meldeportal-Mindestlohn online abgeben werden.

Abgabe per Fax noch bis 30. Juni 2017 möglich

Seit dem 1. Januar 2015 hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn, seit 1. Januar 2017 von 8,84 Euro je Stunde. Daneben gibt es noch branchenspezifische Mindestlöhne im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Zollverwaltung wurde die Kontrolle der Einhaltung sämtlicher Mindestlohnregelungen übertragen. Eine Abgabe der Meldungen per Fax ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.

Das Meldeportal-Mindestlohn kann direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden.

(Generalzolldirektion, PM vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©Travis/fotolia.com


07.10.2026

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Statt der bisherigen Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ sollen Kryptogewinne künftig dem Kapitalvermögen zugerechnet werden.

weiterlesen
Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Meldung

©Egor/fotolia.com


06.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht