• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Zoll-Meldeportal erfolgreich gestartet

01.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Zoll-Meldeportal erfolgreich gestartet

Beitrag mit Bild

Das Meldeportal-Mindestlohn ermöglicht ein schnelles Ausfüllen der Formulare und eine sichere Übermittlung an den Zoll.

Das Meldeportal-Mindestlohn des Zolls zur Anmeldung von nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmern ist seit dem 1. Januar 2017 erfolgreich am Start, gibt die Generalzolldirektion bekannt.

Arbeitnehmer, die aus dem Ausland entsandt werden, müssen in Deutschland den Mindestlohn erhalten. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen ihre Arbeitnehmer dem Zoll melden und versichern, dass sie die entsprechenden Arbeitsbedingungen einhalten. Seit Beginn des Jahres können diese Meldungen mit Hilfe des Meldeportal-Mindestlohn online abgeben werden.

Abgabe per Fax noch bis 30. Juni 2017 möglich

Seit dem 1. Januar 2015 hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn, seit 1. Januar 2017 von 8,84 Euro je Stunde. Daneben gibt es noch branchenspezifische Mindestlöhne im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Zollverwaltung wurde die Kontrolle der Einhaltung sämtlicher Mindestlohnregelungen übertragen. Eine Abgabe der Meldungen per Fax ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.

Das Meldeportal-Mindestlohn kann direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden.

(Generalzolldirektion, PM vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


12.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


12.05.2026

Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©gguy/fotolia.com


11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht