• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Zoll-Meldeportal erfolgreich gestartet

01.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Zoll-Meldeportal erfolgreich gestartet

Beitrag mit Bild

Das Meldeportal-Mindestlohn ermöglicht ein schnelles Ausfüllen der Formulare und eine sichere Übermittlung an den Zoll.

Das Meldeportal-Mindestlohn des Zolls zur Anmeldung von nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmern ist seit dem 1. Januar 2017 erfolgreich am Start, gibt die Generalzolldirektion bekannt.

Arbeitnehmer, die aus dem Ausland entsandt werden, müssen in Deutschland den Mindestlohn erhalten. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen ihre Arbeitnehmer dem Zoll melden und versichern, dass sie die entsprechenden Arbeitsbedingungen einhalten. Seit Beginn des Jahres können diese Meldungen mit Hilfe des Meldeportal-Mindestlohn online abgeben werden.

Abgabe per Fax noch bis 30. Juni 2017 möglich

Seit dem 1. Januar 2015 hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn, seit 1. Januar 2017 von 8,84 Euro je Stunde. Daneben gibt es noch branchenspezifische Mindestlöhne im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Zollverwaltung wurde die Kontrolle der Einhaltung sämtlicher Mindestlohnregelungen übertragen. Eine Abgabe der Meldungen per Fax ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.

Das Meldeportal-Mindestlohn kann direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden.

(Generalzolldirektion, PM vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank