• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Zoll-Meldeportal erfolgreich gestartet

01.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Zoll-Meldeportal erfolgreich gestartet

Beitrag mit Bild

Das Meldeportal-Mindestlohn ermöglicht ein schnelles Ausfüllen der Formulare und eine sichere Übermittlung an den Zoll.

Das Meldeportal-Mindestlohn des Zolls zur Anmeldung von nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmern ist seit dem 1. Januar 2017 erfolgreich am Start, gibt die Generalzolldirektion bekannt.

Arbeitnehmer, die aus dem Ausland entsandt werden, müssen in Deutschland den Mindestlohn erhalten. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen ihre Arbeitnehmer dem Zoll melden und versichern, dass sie die entsprechenden Arbeitsbedingungen einhalten. Seit Beginn des Jahres können diese Meldungen mit Hilfe des Meldeportal-Mindestlohn online abgeben werden.

Abgabe per Fax noch bis 30. Juni 2017 möglich

Seit dem 1. Januar 2015 hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn, seit 1. Januar 2017 von 8,84 Euro je Stunde. Daneben gibt es noch branchenspezifische Mindestlöhne im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Zollverwaltung wurde die Kontrolle der Einhaltung sämtlicher Mindestlohnregelungen übertragen. Eine Abgabe der Meldungen per Fax ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.

Das Meldeportal-Mindestlohn kann direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden.

(Generalzolldirektion, PM vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29 % mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht