• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro im Jahr 2019 und auf 9,35 Euro im Jahr 2020

28.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro im Jahr 2019 und auf 9,35 Euro im Jahr 2020

Beitrag mit Bild

©Zerbor /fotolia.com

Die Mindestlohn-Kommission hat ihren Anpassungsbeschluss gefasst. Es ist turnusgemäß der zweite Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Dieser liegt derzeit bei 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Mindestlohn-Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro zum 01.01.2019 und auf 9,35 Euro zum 01.01.2020. Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Bericht an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen wird.

Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

(BMAS, PM vom 26.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


12.05.2025

Neues Factsheet zur EU-Entwaldungsverordnung

Die EU will mit einer neuen Verordnung gegen Entwaldung vorgehen – und nimmt Unternehmen in die Pflicht. Ein aktuelles IDW-Factsheet gibt einen Überblick.

weiterlesen
Neues Factsheet zur EU-Entwaldungsverordnung

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


12.05.2025

Homeoffice gerät unter Druck

Die Diskussion um Homeoffice ist längst mehr als eine reine Standortfrage – sie entscheidet über Attraktivität, Effizienz und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

weiterlesen
Homeoffice gerät unter Druck

Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank