• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro im Jahr 2019 und auf 9,35 Euro im Jahr 2020

28.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro im Jahr 2019 und auf 9,35 Euro im Jahr 2020

Beitrag mit Bild

©Zerbor /fotolia.com

Die Mindestlohn-Kommission hat ihren Anpassungsbeschluss gefasst. Es ist turnusgemäß der zweite Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Dieser liegt derzeit bei 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Mindestlohn-Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro zum 01.01.2019 und auf 9,35 Euro zum 01.01.2020. Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Bericht an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen wird.

Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

(BMAS, PM vom 26.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


19.08.2026

Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Eheverträge werden vorrangig mit Blick auf Scheidung, Vermögensschutz und die Absicherung der Ehegatten gestaltet. Eine familienrechtliche Betrachtung reicht bei der Planung jedoch nicht aus. Die Konstellation muss stets auch aus der Sicht des Steuerrechts mitgedacht werden.

weiterlesen
Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


19.08.2026

Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

KI hält zunehmend Einzug in die Personalabteilungen deutscher Unternehmen – von der Weiterbildung über Arbeitszeugnisse bis zum Onboarding.

weiterlesen
Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht