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01.07.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro im Jahr 2022

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Die Mindestlohn-Kommission hat eine Erhöhung des Mindestlohns in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 01.07.2022 empfohlen.

Die Mindestlohn-Kommission hat ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Es ist turnusgemäß der dritte Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015. Dieser liegt derzeit bei 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt nun eine Erhöhung in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 01.07.2022. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:

  • zum 01.01.2021: 9,50 Euro
  • zum 01.07.2021: 9,60 Euro
  • zum 01.01.2022: 9,82 Euro
  • zum 01.07.2022: 10,45 Euro

„Mindestlohn hat Deutschland gerechter gemacht“

Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Bericht und Beschluss an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Dieser wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen. „Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland 2015 war überfällig – und hat unser Land gerechter gemacht“, erklärte Bundesminister Hubertus Heil. „Nun schlägt die Mindestlohn-Kommission eine weitere Erhöhung vor – in mehreren Schritten auf 10,45 Euro ab Juli 2022. Ich werde der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Und ich werde im Herbst – nach Vorlage der Evaluation – Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Mindestlohns unterbreiten. Denn der Mindestlohn ist gut, aber er kann noch besser werden.“

Anpassungen alle zwei Jahre

Die Mindestlohn-Kommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

(BMAS, PM vom 30.06.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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