03.11.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Ab dem 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro, ein Jahr später folgt die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Die Bundesregierung setzt damit den Beschluss der Mindestlohnkommission um. Es ist die größte Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

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Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % – insgesamt also um 13,88 %. Insgesamt bedeutet das die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.


BMAS vom 29.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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