• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

30.06.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Die Mindestlohnkommission hat eine kräftige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Ab 2026 steigen die Lohnkosten spürbar, besonders in personalintensiven Branchen. Für viele Arbeitgeber bedeutet das: Neue Kalkulationen, steigender Druck auf Margen und möglicherweise strukturelle Anpassungen.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

In ihrer Sitzung vom 27.06.2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 01.01.2026 und 14,60 Euro zum 01.01.2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also um 13,88 %. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Rund 6 Millionen Beschäftigte profitieren

Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.

Die kräftige Mindestlohnerhöhung bringt aber nicht nur mehr Lohn für Beschäftigte, sondern auch höhere Belastungen für Unternehmen. Gerade kleinere Betriebe und Branchen mit schmalen Gewinnspannen müssen nun prüfen, wie sie die zusätzlichen Kosten auffangen können. Planungssicherheit und Produktivität gewinnen dadurch weiter an Bedeutung.


BMAS vom 27.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach / Marcel Duplois


15.07.2025

BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Einlagen in die Kapitalrücklage gehören in der Praxis der GmbH-Finanzierung zum Alltag. Steuerlich brisant werden sie, wenn ein Gesellschafter überproportional (disquotal) viel einlegt und die Mitgesellschafter davon profitieren.

weiterlesen
BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Meldung

©alexraths/123rf.com


15.07.2025

Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Eine Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, entschied das FG Münster.

weiterlesen
Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


15.07.2025

Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Mit der Aktualisierung seines Knowledge Papers stellt das IDW wichtige Orientierungshilfen zur Verfügung, um nachhaltige Finanzinstrumente korrekt nach IFRS und HGB zu bilanzieren.

weiterlesen
Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank