23.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Reichweite wurde unterschätzt

Beitrag mit Bild

Dass es trotz Mindestlohnauswirkungen bislang zu keinem massiven Stellenabbau gekommen ist, dürfte den Anpassungsreaktionen und der guten konjunkturellen Arbeitsmarktlage zu verdanken sein.

Der flächendeckende Mindestlohn hat in Deutschland eine größere Reichweite entfaltet und mehr Anpassungsreaktionen von Unternehme gefordert als im Vorfeld erwartet wurde, zeigen jetzt umfangreiche Forschungsarbeiten des ifo Instituts.

„Die Reichweite des Mindestlohns endet bereits heute nicht bei 8,50 Euro je Stunde. Der Kostendruck auf die Unternehmen dürfte demnach höher sein, als bislang in den maßgeblichen Schätzungen berücksichtigt wurde“, erläutert Michael Weber, Arbeitsmarktforscher in der Dresdner Niederlassung des ifo Instituts. Zu der höheren Reichweite des Mindestlohns dürfte beigetragen haben, dass sich viele Unternehmen genötigt sahen, den Lohnabstand zwischen Hoch- und Geringqualifizierten auch nach Einführung des Mindestlohns aufrechtzuerhalten.

Mindestlohneffekte auf höhere Lohngruppen

In einer vom ifo Institut begleiteten Sonderumfrage in der gewerblichen Wirtschaft des Freistaats Sachsens gab jeder dritte vom Mindestlohn betroffene Betrieb an, auch Löhne oberhalb der Grenze von 8,50 Euro je Stunde mindestlohnbedingt angehoben zu haben. Jeder zehnte Betrieb war nach eigener Aussage allein wegen solcher Mindestlohneffekte auf die höheren Lohngruppen vom Mindestlohn betroffen. Ergänzende Befragungen im Rahmen des ifo Konjunkturtests zeigen, dass insgesamt 13 % der ostdeutschen und sogar 17 % der westdeutschen Unternehmen die eigene Betroffenheit vom Mindestlohn vor der Einführung der Lohnuntergrenze unterschätzt haben.

Vielfältige alternative Anpassungsreaktionen

Die betroffenen Unternehmen reagierten auf die Kostensteigerungen vielfältig: Sie erhöhten ihre Preise, stellten Investitionen zurück, kürzten die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten oder strichen Sonderzahlungen. Soweit möglich, versuchten die Unternehmen einen Stellenabbau kurzfristig zu vermeiden. Gleichwohl sind bereits im ersten Jahr nach der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns deutliche mindestlohnbedingte Rückgänge in der Einstellungsbereitschaft der Unternehmen zu beobachten. Am stärksten sind die Beschäftigungswirkungen bei den Geringqualifizierten.

(ifo Institut, PM vom 21.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht