• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Preiseffekt gesamtwirtschaftlich nicht spürbar

17.09.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Mindestlohn: Preiseffekt gesamtwirtschaftlich nicht spürbar

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Unter dem Strich hat der Mindestlohn in Deutschland bislang keine negativen Arbeitsmarkteffekte gebracht und auch Preissteigerungen sind gesamtwirtschaftlich nicht spürbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Im Gegensatz zur internationalen Forschung waren sich viele deutsche Wirtschaftswissenschaftler weitgehend einig – der gesetzliche Mindestlohn werde Beschäftigung kosten, je nach Modellrechnung bis zu 1,5 Millionen Jobs. Doch die Analyse von Dr. Claudia Weinkopf und Dr. Thorsten Schulten, Mindestlohnexpertin vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen und der Forscher der Hans-Böckler-Stiftung, zeigt: Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen hat seit Jahresbeginn weiter zugenommen. Die kräftigsten Zuwächse verzeichnen Branchen, die besonders stark vom Mindestlohn betroffen sind. Laut der Studie, die auf Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamts fußt, ist die Zahl der Arbeitslosen zwischen Dezember 2014 und Juni 2015 saisonbereinigt um 55.000 oder 2 Prozent gesunken. In Ostdeutschland – wo anteilig mehr Beschäftigte vom Mindestlohn profitiert haben dürften – war der Rückgang mit 3,4 Prozent mehr als doppelt so hoch wie im Westen.

Mindestlohn sorgt für Kaufkraftgewinn

Spürbare Kaufkraftzuwächse hat unlängst die Bundesbank in ihrem Monatsbericht dokumentiert: Danach sind im ersten Quartal 2015 die Stundenverdienste von un- und angelernten Arbeitnehmern deutlich überdurchschnittlich angestiegen. Besonders begünstigt waren Beschäftigte in Ostdeutschland. Dieser Kaufkraftgewinn habe laut Studie die Inlandsnachfrage gestärkt und damit die Entstehung neuer Beschäftigung gefördert.

Zusammenhang zwischen Preisentwicklung und Mindestlohn

Während die prophezeiten Jobverluste mithin nicht nachweisbar sind, halten die Autoren einen Zusammenhang zwischen der Preisentwicklung in einigen wenigen Branchen und dem Mindestlohn für plausibel. Dass landwirtschaftliche Produkte wie Obst und Gemüse um bis zu 11,5 Prozent, die „Personenbeförderung im Straßenverkehr“ um 10,1 Prozent und Zeitungen und Zeitschriften um 4,2 Prozent teurer geworden sind, könnte demnach zumindest teilweise der neuen Lohnuntergrenze geschuldet sein. Allerdings vermuten Schulten und Weinkopf in der Landwirtschaft und bei der Zeitungszustellung daneben auch nennenswerte „Mitnahmeeffekte“ – schließlich gelten in beiden Branchen gesonderte Mindestlöhne, die noch deutlich unter 8,50 Euro liegen. Zudem seien die isolierten Preissteigerungen gesamtwirtschaftlich nicht spürbar: „Der durchschnittliche Anstieg der Verbraucherpreise war mit 0,4 Prozent äußerst gering, was vor allem an den immer noch rückläufigen Energiepreisen liegt.“

(Hans-Böckler-Stiftung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


27.08.2026

Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Die Erfüllung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche durch Immobilien wird in der Beratungspraxis häufig primär unter schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten strukturiert, insbesondere bei der Übertragung im Rahmen einer Güterstandsschaukel. Einkommensteuerlich kann dieselbe Übertragung jedoch eine erheblich andere Wirkung entfalten.

weiterlesen
Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht