• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Keine Haftung des Auftraggebers für insolvente Nachunternehmer

24.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Keine Haftung des Auftraggebers für insolvente Nachunternehmer

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Reichweite der Haftung von Auftraggebern für von diesen eingesetzte Subunternehmer nach dem MiLoG ist trotz des Verweises auf das AEntG bis zu einer höchstrichterlichen Klärung umstritten. Daneben stellt sich jedoch auch die Frage, was geschieht, wenn der Auftragnehmer Insolvenz anmeldet.

Ein gutes halbes Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das MiLoG scheint es, als würden sich die Fragen und Praxisprobleme im Umgang mit dem neuen Gesetz häufen, während die Antworten und Lösungen ausbleiben. Zu den bislang nicht gelösten und nicht vertieft diskutierten – aber sehr bedeutenden – Problemstellungen zählt auch die Frage, ob der Auftraggeber im Fall der Insolvenz des Nachunternehmers über § 13 MiLoG in Anspruch genommen werden kann.

Keine klarstellende Regelung im MiLoG

Haftet der Auftraggeber nun für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die von dem Subunternehmen beschäftigten Mitarbeiter? Dies würde bedeuten, dass Entgeltforderungen der betroffenen Arbeitnehmer bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns „insolvenzfest“ sind und dem Auftraggeber insoweit das Insolvenzrisiko seiner Subunternehmer aufgelastet würde. Klarstellende Regelungen finden sich weder im MiLoG noch in der InsO.

In einem aktuellen Fachbeitrag entwickeln RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, RAin Kira Falter und RAin Dr. Hannah Krings mit Blick auf den Meinungsstand zu § 14 AEntG, den Schutzzweck von § 13 MiLoG und insolvenzrechtliche Grundsätze eine klare Lösung zu dieser Problematik. Den Beitrag finden Sie unter Dokumentennummer DB0698569

(RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin Kira Falter / RAin Dr. Hannah Krings / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)