• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Keine Haftung des Auftraggebers für insolvente Nachunternehmer

24.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Keine Haftung des Auftraggebers für insolvente Nachunternehmer

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Reichweite der Haftung von Auftraggebern für von diesen eingesetzte Subunternehmer nach dem MiLoG ist trotz des Verweises auf das AEntG bis zu einer höchstrichterlichen Klärung umstritten. Daneben stellt sich jedoch auch die Frage, was geschieht, wenn der Auftragnehmer Insolvenz anmeldet.

Ein gutes halbes Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das MiLoG scheint es, als würden sich die Fragen und Praxisprobleme im Umgang mit dem neuen Gesetz häufen, während die Antworten und Lösungen ausbleiben. Zu den bislang nicht gelösten und nicht vertieft diskutierten – aber sehr bedeutenden – Problemstellungen zählt auch die Frage, ob der Auftraggeber im Fall der Insolvenz des Nachunternehmers über § 13 MiLoG in Anspruch genommen werden kann.

Keine klarstellende Regelung im MiLoG

Haftet der Auftraggeber nun für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die von dem Subunternehmen beschäftigten Mitarbeiter? Dies würde bedeuten, dass Entgeltforderungen der betroffenen Arbeitnehmer bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns „insolvenzfest“ sind und dem Auftraggeber insoweit das Insolvenzrisiko seiner Subunternehmer aufgelastet würde. Klarstellende Regelungen finden sich weder im MiLoG noch in der InsO.

In einem aktuellen Fachbeitrag entwickeln RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, RAin Kira Falter und RAin Dr. Hannah Krings mit Blick auf den Meinungsstand zu § 14 AEntG, den Schutzzweck von § 13 MiLoG und insolvenzrechtliche Grundsätze eine klare Lösung zu dieser Problematik. Den Beitrag finden Sie unter Dokumentennummer DB0698569

(RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin Kira Falter / RAin Dr. Hannah Krings / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank