• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Keine Haftung des Auftraggebers für insolvente Nachunternehmer

24.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Keine Haftung des Auftraggebers für insolvente Nachunternehmer

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Reichweite der Haftung von Auftraggebern für von diesen eingesetzte Subunternehmer nach dem MiLoG ist trotz des Verweises auf das AEntG bis zu einer höchstrichterlichen Klärung umstritten. Daneben stellt sich jedoch auch die Frage, was geschieht, wenn der Auftragnehmer Insolvenz anmeldet.

Ein gutes halbes Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das MiLoG scheint es, als würden sich die Fragen und Praxisprobleme im Umgang mit dem neuen Gesetz häufen, während die Antworten und Lösungen ausbleiben. Zu den bislang nicht gelösten und nicht vertieft diskutierten – aber sehr bedeutenden – Problemstellungen zählt auch die Frage, ob der Auftraggeber im Fall der Insolvenz des Nachunternehmers über § 13 MiLoG in Anspruch genommen werden kann.

Keine klarstellende Regelung im MiLoG

Haftet der Auftraggeber nun für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die von dem Subunternehmen beschäftigten Mitarbeiter? Dies würde bedeuten, dass Entgeltforderungen der betroffenen Arbeitnehmer bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns „insolvenzfest“ sind und dem Auftraggeber insoweit das Insolvenzrisiko seiner Subunternehmer aufgelastet würde. Klarstellende Regelungen finden sich weder im MiLoG noch in der InsO.

In einem aktuellen Fachbeitrag entwickeln RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, RAin Kira Falter und RAin Dr. Hannah Krings mit Blick auf den Meinungsstand zu § 14 AEntG, den Schutzzweck von § 13 MiLoG und insolvenzrechtliche Grundsätze eine klare Lösung zu dieser Problematik. Den Beitrag finden Sie unter Dokumentennummer DB0698569

(RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin Kira Falter / RAin Dr. Hannah Krings / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Meldung

©peshkova/123rf.com


13.07.2026

KI hält Einzug in die Unternehmensberichterstattung

Generative KI entwickelt sich in der Unternehmensberichterstattung zu einem wichtigen Hilfsmittel, ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung durch Menschen.

weiterlesen
KI hält Einzug in die Unternehmensberichterstattung

Meldung

©vege/fotolia.com


13.07.2026

Geopolitik und KI werden zum Vorstandsrisiko

Die aktuelle D&O-Studie zeigt, dass Geopolitik in der Risikowahrnehmung vorrückt; auch KI-bezogene Unsicherheiten sind ein Thema.

weiterlesen
Geopolitik und KI werden zum Vorstandsrisiko
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht