22.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Ab 1. Juli gelten erstmals für Arbeitnehmer bei Geld- und Wertdiensten bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Die neuen Regeln betreffen auch Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind.

Bei den Geld- und Wertdienstleistungen sind rund 11.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Das Bundeskabinett hat nun die Verordnung für Beschäftigte in den Geld- und Wertdiensten beschlossen. Je nach Region und Tätigkeit sind unterschiedliche Entgeltuntergrenzen festgelegt. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde.

Mindestlöhne über der gesetzlichen Untergrenze

Für stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitung) liegt der Mindestlohn zwischen 9,06 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,56 Euro in den Bundesländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Er erhöht sich am 01.01.2016 auf 9,33 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,92 Euro in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Für mobile Dienstleistungen (Geld- und Werttransporte) liegt der Mindeststundenlohn zwischen 10,92 Euro (11,24 Euro ab 01.01.2016) im Bereich Ost (mit Berlin) und 15,29 Euro (15,73 Euro ab 01.01.2016) in Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2016.

Erstmals bundesweite Regelung

Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, das Arbeitnehmerentsendegesetz für weitere Branchen zu öffnen, um bundesweit geltende Branchenregelungen für Mindestlöhne zu ermöglichen. Für die Geld- und Wertdienste existierte bislang keine eigene Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen. Sie waren Bestandteil der Sicherheitsdienstleistungen. Eine entsprechende Verordnung für Sicherheitsdienstleistungen lief jedoch im Dezember 2013 aus. Daher haben die Tarifpartner – Ver.di für die Gewerkschaftsseite und der Bundesverband Deutsche Geld- und Wertdienste für die Arbeitgeberseite – für ihre Branche eigene Mindestlöhne ausgehandelt. Damit diese flächendeckend gezahlt werden, haben die Tarifpartner gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium beantragt, ihren Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. So sind alle in- und ausländischen Arbeitgeber gleichermaßen verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern die in der Verordnung festgesetzten Mindeststundenlöhne zu zahlen.

(Bundesregierung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank