28.06.2019

Meldung, Steuerrecht

Mindestintervall für Steuerprüfungen?

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die Fraktion Die Linke will in der Abgabenordnung ein Mindestprüfungsintervall für Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften festschreiben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf begründet die Fraktion mit der sinkenden Prüfquote, obwohl die Außenprüfungen in dieser Einkommensgruppe überdurchschnittlich erfolgreich seien.
Im Jahresbericht des Bundesrechnungshofes von 2006 mahnt dieser die zu geringe Prüfquote von 15 % bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften (Einkünfte über 500.000 Euro im Jahr) an. Die Außenprüfungen bei dieser Einkommensgruppe sind überdurchschnittlich erfolgreich, führen zu hohen Mehreinnahmen und leisten einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Seither ist die Zahl der Prüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderem Einkommen jedoch rückläufig.

Sinkende Prüfquoten

Laut einem Bericht des Bundesfinanzministeriums wurden im Jahr 2010 1.838 Prüfungen abgeschlossen; dies entspricht einer Prüfquote von 12,0 %. 78,9 % der Prüfungen waren hierbei mit Ergebnis und führten zu Mehrsteuer- und Zinseinnahmen von insgesamt 404 Millionen Euro. Im Jahr 2018 wurden nur noch 1.145 Prüfungen abgeschlossen; dies entspricht einer Prüfquote von 9,6 %. 77,5 % der Prüfungen waren hierbei mit Ergebnis und führten zu Mehrsteuer- und Zinseinnahmen von insgesamt 215 Millionen Euro. Seit 2013 werden lediglich jene Personen als Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften eingestuft, welche diese Einkünfte zwei Jahre in Folge aufweisen können. Trotz der daraus resultierenden, drastischen Reduktion der Anzahl Steuerpflichtiger mit bedeutenden Einkünften ist die Prüfquote weiter stark gesunken – und dies, obwohl keine signifikanten Schwankungen in der Erfolgsquote der Steuerprüfungen bestehen.

Mindestprüfungsintervall in der AO

Vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht der Fraktion Die Linke erforderlich, ein Mindestprüfungsintervall gesetzlich in der Abgabenordnung zu statuieren. Konkret soll in einem neuen Paragrafen 194a ein gesetzliches Mindestprüfungsintervall von einer Außenprüfung im Zeitraum von drei Kalenderjahren für Steuerpflichtige nach Paragraf 193 Abgabenordnung festgelegt werden.
(Dt. Bundestag, hib vom 20.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank