• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestanforderungen bei der Sanierungsplanung

10.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mindestanforderungen bei der Sanierungsplanung

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Gemäß § 12 Absatz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) haben alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die unter die europäische Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) fallen, einen Sanierungsplan zu erstellen. Die BaFin hat nun eine Konsultation zum Thema gestartet.

Für Institute, die nicht potenziell systemgefährdend sind, kann die Aufsichtsbehörde vereinfachte Anforderungen festlegen. Gehören solche Institute einem institutsbezogenen Sicherungssystem an, so können sie auch ganz von der Sanierungsplanung befreit werden. Den Sanierungsplan erstellt dann stattdessen das Sicherungssystem. Die BaFin hat nun eine Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV) und ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt, die sie gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank entwickelt hat. Beide wurden vorab im Fachgremium „Krisenmanagement“ mit Verbänden und Instituten diskutiert.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 29.09.2017 entgegen.

(BaFin, PM vom 09.08.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)