29.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

MiLoG: Mehr Sicherheit für Arbeitgeber

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Das Dossier zum Thema Mindestlohngesetz gibt Arbeitgebern Rechtssicherheit.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns herrscht insbesondere bei Arbeitgebern große Unsicherheit. Zahlreiche unklare Regelungen führen in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten – mit der Folge von Haftungsrisiken oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen.

Viele Unternehmen sind nicht von der Höhe des Mindestlohns betroffen, sondern von den komplizierten und unklaren Regelungen des Mindestlohngesetzes wie zum Beispiel die Auftraggeberhaftung, die zu viel Verunsicherung führt. Zwar hat das BMAS und das BMF kürzlich erklärt, wie die Haftungsregel zu verstehen ist. Eine gesetzliche Klarstellung wäre allerdings erforderlich. Die Haftung soll auf den eigenen Vertragspartner beschränkt werden, denn nur hier kann der Auftraggeber Einfluss nehmen. Zudem bleiben weitere Fragen zu Ordnungswidrigkeiten oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen offen.

Das neue Dossier von DER BETRIEB zeigt Ihnen, wie Sie das neue Mindestlohngesetz rechtssicher anwenden. Sie profitieren von einer einzigartigen Zusammenstellung fundierter Beiträge zu den wichtigsten Fragestellungen. Ausgewiesenen Experten im Bereich des Entgeltrechts geben Ihnen unverzichtbare Tipps für die betriebliche Praxis.

Leitfaden zur rechtssicheren Anwendung des MiLoG

(DER BETRIEB / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


AGB
©blende11/fotolia.com


07.06.2023

Verwahrentgelte vor dem BGH

Der vzbv ist vor den meisten Landgerichten mit seiner Auffassung durchgedrungen, dass Verwahrentgelte in AGB der Kreditinstitute unzulässig sind.

Verwahrentgelte vor dem BGH
Nico Schley
Nico Schley


06.06.2023

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Bislang war (und ist) die Rechtsprechung der Finanzgerichte sehr uneinheitlich, ob Schriftsätze von Steuerberatern, die nach dem 01.01.2023 bei den FG schriftlich oder per Fax eingereicht werden, aufgrund der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) formunwirksam sind. Mit Beschluss vom 28.04.2023 (XI B 101/22) hat der BFH nun erstmals zur Streitfrage Stellung genommen.

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App