29.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

MiLoG: Mehr Sicherheit für Arbeitgeber

Beitrag mit Bild

Das Dossier zum Thema Mindestlohngesetz gibt Arbeitgebern Rechtssicherheit.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns herrscht insbesondere bei Arbeitgebern große Unsicherheit. Zahlreiche unklare Regelungen führen in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten – mit der Folge von Haftungsrisiken oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen.

Viele Unternehmen sind nicht von der Höhe des Mindestlohns betroffen, sondern von den komplizierten und unklaren Regelungen des Mindestlohngesetzes wie zum Beispiel die Auftraggeberhaftung, die zu viel Verunsicherung führt. Zwar hat das BMAS und das BMF kürzlich erklärt, wie die Haftungsregel zu verstehen ist. Eine gesetzliche Klarstellung wäre allerdings erforderlich. Die Haftung soll auf den eigenen Vertragspartner beschränkt werden, denn nur hier kann der Auftraggeber Einfluss nehmen. Zudem bleiben weitere Fragen zu Ordnungswidrigkeiten oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen offen.

Das neue Dossier von DER BETRIEB zeigt Ihnen, wie Sie das neue Mindestlohngesetz rechtssicher anwenden. Sie profitieren von einer einzigartigen Zusammenstellung fundierter Beiträge zu den wichtigsten Fragestellungen. Ausgewiesenen Experten im Bereich des Entgeltrechts geben Ihnen unverzichtbare Tipps für die betriebliche Praxis.

Leitfaden zur rechtssicheren Anwendung des MiLoG

(DER BETRIEB / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


01.07.2025

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Leitlinien liefern praktische Hinweise für eine transparente, zielgerichtete Klimaberichterstattung im Einklang mit IFRS S2.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Meldung

©peshkova/123rf.com


01.07.2025

Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Obwohl 72 % der Beschäftigten regelmäßig KI nutzen, fühlen sich nur 36 % ausreichend vorbereitet. Ein Appell an Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.

weiterlesen
Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Meldung

©dogfella/123rf.com


30.06.2025

Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Auch in der Insolvenz gilt: Ohne besondere Billigkeitsgründe bleibt es beim hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen.

weiterlesen
Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank