29.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

MiLoG: Mehr Sicherheit für Arbeitgeber

Beitrag mit Bild

Das Dossier zum Thema Mindestlohngesetz gibt Arbeitgebern Rechtssicherheit.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns herrscht insbesondere bei Arbeitgebern große Unsicherheit. Zahlreiche unklare Regelungen führen in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten – mit der Folge von Haftungsrisiken oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen.

Viele Unternehmen sind nicht von der Höhe des Mindestlohns betroffen, sondern von den komplizierten und unklaren Regelungen des Mindestlohngesetzes wie zum Beispiel die Auftraggeberhaftung, die zu viel Verunsicherung führt. Zwar hat das BMAS und das BMF kürzlich erklärt, wie die Haftungsregel zu verstehen ist. Eine gesetzliche Klarstellung wäre allerdings erforderlich. Die Haftung soll auf den eigenen Vertragspartner beschränkt werden, denn nur hier kann der Auftraggeber Einfluss nehmen. Zudem bleiben weitere Fragen zu Ordnungswidrigkeiten oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen offen.

Das neue Dossier von DER BETRIEB zeigt Ihnen, wie Sie das neue Mindestlohngesetz rechtssicher anwenden. Sie profitieren von einer einzigartigen Zusammenstellung fundierter Beiträge zu den wichtigsten Fragestellungen. Ausgewiesenen Experten im Bereich des Entgeltrechts geben Ihnen unverzichtbare Tipps für die betriebliche Praxis.

Leitfaden zur rechtssicheren Anwendung des MiLoG

(DER BETRIEB / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)