29.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

MiLoG: Mehr Sicherheit für Arbeitgeber

Beitrag mit Bild

Das Dossier zum Thema Mindestlohngesetz gibt Arbeitgebern Rechtssicherheit.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns herrscht insbesondere bei Arbeitgebern große Unsicherheit. Zahlreiche unklare Regelungen führen in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten – mit der Folge von Haftungsrisiken oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen.

Viele Unternehmen sind nicht von der Höhe des Mindestlohns betroffen, sondern von den komplizierten und unklaren Regelungen des Mindestlohngesetzes wie zum Beispiel die Auftraggeberhaftung, die zu viel Verunsicherung führt. Zwar hat das BMAS und das BMF kürzlich erklärt, wie die Haftungsregel zu verstehen ist. Eine gesetzliche Klarstellung wäre allerdings erforderlich. Die Haftung soll auf den eigenen Vertragspartner beschränkt werden, denn nur hier kann der Auftraggeber Einfluss nehmen. Zudem bleiben weitere Fragen zu Ordnungswidrigkeiten oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen offen.

Das neue Dossier von DER BETRIEB zeigt Ihnen, wie Sie das neue Mindestlohngesetz rechtssicher anwenden. Sie profitieren von einer einzigartigen Zusammenstellung fundierter Beiträge zu den wichtigsten Fragestellungen. Ausgewiesenen Experten im Bereich des Entgeltrechts geben Ihnen unverzichtbare Tipps für die betriebliche Praxis.

Leitfaden zur rechtssicheren Anwendung des MiLoG

(DER BETRIEB / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht