• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • MiFIR / MiFID II: BaFin wird ESMA-Leitlinien anwenden

21.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

MiFIR / MiFID II: BaFin wird ESMA-Leitlinien anwenden

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die BaFin hat erklärt, dass sie die Leitlinien, mit denen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die Artikel 26 und 25 der Finanzmarktverordnung (MiFIR) sowie Artikel 50 Absatz 2 der Finanzmarktrichtlinie (MiFID 2) konkretisiert hat, in ihrer Aufsichtspraxis anwenden wird.

Artikel 26 MiFIR verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, ab dem 03.01.2018 den Abschluss von Geschäften in Finanzinstrumenten an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Nach Artikel 25 MiFIR müssen Handelsplätze die Daten über Ordererteilungen aufbewahren und den Aufsichtsbehörden auf Rückfrage zur Verfügung stellen. Gemäß Artikel 50 Absatz 2 der MiFID II verpflichten die Mitgliedstaaten darüber hinaus sämtliche Handelsplätze und ihre Teilnehmer dazu, die Uhren zu synchronisieren, die sie im Geschäftsverkehr verwenden. Die Leitlinien der ESMA betreffen alle drei Vorgaben. Sie beschreiben sowohl konkrete Geschäftsszenarien als auch die Inhalte, mit denen die Meldefelder zu befüllen sind, sowie die Meldesystematik, die die jeweiligen Geschäftskonstellationen nach sich ziehen.

(BaFin, PM vom 20.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht