• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • MiFIR / MiFID II: BaFin wird ESMA-Leitlinien anwenden

21.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

MiFIR / MiFID II: BaFin wird ESMA-Leitlinien anwenden

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die BaFin hat erklärt, dass sie die Leitlinien, mit denen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die Artikel 26 und 25 der Finanzmarktverordnung (MiFIR) sowie Artikel 50 Absatz 2 der Finanzmarktrichtlinie (MiFID 2) konkretisiert hat, in ihrer Aufsichtspraxis anwenden wird.

Artikel 26 MiFIR verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, ab dem 03.01.2018 den Abschluss von Geschäften in Finanzinstrumenten an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Nach Artikel 25 MiFIR müssen Handelsplätze die Daten über Ordererteilungen aufbewahren und den Aufsichtsbehörden auf Rückfrage zur Verfügung stellen. Gemäß Artikel 50 Absatz 2 der MiFID II verpflichten die Mitgliedstaaten darüber hinaus sämtliche Handelsplätze und ihre Teilnehmer dazu, die Uhren zu synchronisieren, die sie im Geschäftsverkehr verwenden. Die Leitlinien der ESMA betreffen alle drei Vorgaben. Sie beschreiben sowohl konkrete Geschäftsszenarien als auch die Inhalte, mit denen die Meldefelder zu befüllen sind, sowie die Meldesystematik, die die jeweiligen Geschäftskonstellationen nach sich ziehen.

(BaFin, PM vom 20.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)