15.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Mietwohnungsbau: Sonderabschreibung kommt

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Der Bund will den Bau neuer Wohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment in ausgewiesen Gebieten fördern.

Die Bundesregierung will bezahlbaren Wohnraum schaffen. Deshalb fördert sie den Neubau von Mietwohnungen in Gebieten mit einer angespannten Wohnungslage. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 soll es eine befristete Sonderabschreibung geben.

Vor allem in Großstädten ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Die Bundesregierung möchte daher private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt anregen. Dies soll durch eine befristete, degressiv ausgestaltete Sonderabschreibung geschehen (§ 7b EStG-E). Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde Anfang Februar vorgelegt und muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach derzeitigen Plänen bis zum 13.05.2016 abgeschlossen sein. Das Inkrafttreten des Gesetzes steht indes auch noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

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Der Beitrag „Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau“ von StB Dr. Thomas Wagner befasst sich mit dem Thema. Es werden die geplante Regelung vorgestellt, Zweifelsfragen diskutiert und Verbesserungsbedarf für den Gesetzgeber aufgezeigt. Zudem werden die ökonomischen Effekte der Sonderabschreibung berechnet. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 11.03.2016, Heft 10, Seite 556 – 562 oder online unter Dokumentennummer DB1194082


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