• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Microsoft gibt Unterlassungserklärung zu Windows-Update ab

23.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Microsoft gibt Unterlassungserklärung zu Windows-Update ab

Beitrag mit Bild

©ManuelSchönfeld/fotolia.com

Bereits vor knapp zwei Jahren hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Microsoft Corp. (Microsoft) wegen eines unerwünschten Downloads von Installationsdateien zum Betriebssystem „Windows 10“ abgemahnt und vor dem Landgericht München I auf Unterlassung verklagt. Nun gab der Konzern überraschend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Für viel Aufregung sorgte die Vorgehensweise von Microsoft bei der Vermarktung des neuen Betriebssystems Windows 10: Auch wer dem kostenlosen Upgrade nicht zugestimmt hatte, bekam die bis zu 6 Gigabyte großen Installationsdateien auf seinem Rechner aufgespielt. Gegen diesen ungefragten „Zwangsdownload“ ging die Verbraucherzentrale gerichtlich vor.

Keine Installationsdateien ohne Zustimmung

Das Landgericht München I hatte die Klage zunächst wegen Zustellungsmängel abgewiesen. Auf die Berufung der Verbraucherzentrale stellte das Oberlandesgericht München jedoch klar, dass die Unterlassungsklage an die deutsche Tochtergesellschaft von Microsoft wirksam zugestellt worden war und verwies den Rechtsstreit an das LG München I zurück. Zu einer Sachentscheidung wird es nun aber nicht kommen, nachdem Microsoft inzwischen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Mit der Unterlassungserklärung ist der Konzern verpflichtet, künftig keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen.

(VZ Baden-Württemberg, PM vom 21.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht