04.07.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

MiCA: Das EU-Regelwerk für Kryptowährungen

Kryptowährungen werden zukünftig in der EU einem weltweit beispielgebenden Rechtsrahmen unterworfen. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich auf zwei Vorschläge der Kommission: die Verordnung über Märkte für Kryptowerte („MiCA“) und Änderungen an der Verordnung über Mittelübertragungen.

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

MiCA wird die Verbraucher, die Marktintegrität und die Finanzstabilität schützen. Die Verordnung wird einen klaren Rechtsrahmen in der EU schaffen, der weitere Innovationen auf einer sicheren und soliden Grundlage ermöglicht. Der MiCA-Rahmen gilt für Kryptowerte, die nicht bereits durch andere EU-Finanzvorschriften geregelt sind. Für „Stablecoins“ enthält die Vereinbarung strenge Anforderungen an die Einrichtung, Zulassung und Verwaltung von Reserven einschließlich der EU-Aufsicht für signifikante „Stablecoins“, die systemrelevant sind. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen ebenfalls in der EU zugelassen werden. Sie können daher ihre Dienstleistungen in der gesamten Union unter Verwendung des EU-Passes erbringen.

MiCA schafft Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer

„Ich begrüße nachdrücklich die beiden politischen Einigungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über MiCA und die Neufassung der Mittelübertragung“, erklärt Finanzmarktkommissarin Mairead McGuiness. „Zusammen werden diese Vorschläge die Kryptomärkte in den regulierten Raum bringen und Risiken im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Marktintegrität, Finanzstabilität und Finanzkriminalität angehen. Gleichzeitig wird MiCA Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer schaffen. Sie fördert Innovationen im Binnenmarkt mit einem neuen EU-Pass für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Die EU ist die erste Gerichtsbarkeit, die einen so umfassenden Rahmen für Kryptowerte geschaffen hat. Ich hoffe, dass andere Länder und Gebiete folgen werden und dass die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich fortgesetzt wird.“

Geldwäschebekämpfung durch Transparenz

Am 29.06.2022 hatten sich die beiden gesetzgebenden Organe über den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Verordnung über Mittelübertragungen geeinigt. Die Vereinbarung sieht vor, dass alle an Kryptotransfers beteiligten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet sind, Daten über die Originatoren und Begünstigten der von ihnen durchgeführten Übertragungen von Kryptowerten zu erheben und sie den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Diese neuen Vorschriften werden die Überwachung und Rückverfolgbarkeit von Kryptoanlagen erheblich verbessern.


EU-Kommission vom 01.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Meldung

Grundsteuer


20.05.2026

BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Der BFH entschied, dass Baden-Württemberg die Grundsteuer ab 2025 verfassungsgemäß nach dem Bodenwertmodell berechnen darf.

weiterlesen
BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.05.2026

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Mit Beschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. (heute § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

weiterlesen
Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht