15.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

MFK: Zinsanpassungsklauseln unwirksam

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat über die Musterfeststellungsklage, die der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Erzgebirgssparkasse eingereicht hat, entschieden. Die Richter gehen davon aus, dass die Zinsanpassungsklauseln nicht wirksam sind. 

Der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. begehrte mit der Klage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Zinsberechnung bei von der Beklagten ausgereichten Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“. Nach Ansicht des Klägers habe die Beklagte bisher die Zinsen aus Sparverträgen falsch berechnet.

Regelungslücke in den Sparverträgen

Das Urteil des OLG Dresden vom 09.09.2020 (5 MK 2/19) bestätigt diese Ansicht im Wesentlichen. Der Senat geht weiter davon aus, dass die Zinsanpassungsklauseln nicht wirksam sind. Die dadurch entstehende Regelungslücke in den Sparverträgen müsse in den individuellen Klagen der einzelnen Verbraucher auf der Grundlage eines angemessenen in öffentlich zugänglichen Medien abgebildeten Referenzzinsatzes, der dem konkreten Geschäft möglichst nahe kommt, gefüllt werden.

Den Anträgen, die Grundsätze der Zinsanpassung verbindlich zu definieren, wurde nicht entsprochen, weil die besonderen Bedingungen eines jeden einzelnen Vertrages zu berücksichtigen seien, weshalb sich eine generalisierende Feststellung verbiete. Dagegen wurde die Auffassung des Klägers bestätigt, dass die Verjährung erst mit der Beendigung des Sparvertrages beginnt. Das hätte zur Folge, dass die Zinsneuberechnung bis in das Jahr 1994 zurückgehen kann.

Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

Viele Fälle zu Zinsanpassungsklauseln

Mehr als 1800 Verbraucher haben ihre Ansprüche über das Klageregister für die vorliegende Verbandsklage angemeldet. Den Rechtsstreit über die Höhe des individuellen Anspruchs müssen die Verbraucher später selbst führen. Über zwei parallel gelagerte Fälle hatte das Oberlandesgericht Dresden bereits im April und Juni dieses Jahres verhandelt und die Zinsanpassungsklauseln ebenso als unwirksam angesehen.

(OLG Dresden, PM vom 10.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


10.09.2025

EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Das EuG bestärkt die EU-Kommission in der Klimapolitik und bestätigt die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Übergangstechnologien.

weiterlesen
EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Meldung

©Butch/fotolia.com


10.09.2025

Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Die Sozialversicherungsrechengrößen steigen ab 2026 spürbar an und betreffen Millionen Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen.

weiterlesen
Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


09.09.2025

BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Mit Urteil vom 15.07.2025 (IX R 13/24) hat der BFH erstmals bestätigt, dass die rückwirkende Anwendung des § 6e EStG nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.

weiterlesen
BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank