• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

07.04.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

In einer Serie von sechs Urteilen hat das Landgericht Berlin II den Social-Media-Konzern Meta zu Auskunft, Löschung personenbezogener Daten und Schadensersatz verurteilt. Hintergrund ist der Umgang mit sensiblen Nutzerdaten über sogenannte Meta Business Tools.

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Mehrere Facebook- und Instagram-Nutzer*innen hatten geklagt, weil Meta über die auf Drittwebseiten und in Apps eingebundenen Meta Business Tools ihre digitalen Bewegungen auslesen und aufzeichnen soll – auch ohne deren Zustimmung. Die so erhobenen Daten würden laut Klage mit Nutzerkonten verknüpft, um umfassende Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Diese könnten intime Informationen wie politische Überzeugungen, Krankheiten oder Suchtverhalten enthalten.

Metas Verteidigung

Meta argumentierte, die Verantwortung für die Datenverarbeitung liege bei den Drittunternehmen, die die Tools installiert haben. Eine Nutzung der Daten für personalisierte Werbung erfolge nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer*innen. Ansonsten würden Daten lediglich zu Sicherheitszwecken verarbeitet.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Berlin II gab den Kläger*innen in allen sechs Verfahren Recht (Urteile vom 04.04.2025 – 39 O 56/24, 39 O 67/24, 39 O 57/24, 39 O 97/24, 39 O 218/24, 39 O 184/24).

Nach Art. 15 DSGVO haben die Betroffenen einen Auskunftsanspruch und müssen erfahren, welche Daten über sie verarbeitet wurden. Da keine wirksame Einwilligung über die Datenverarbeitung vorlag, ist diese unzulässig und nach Art. 17 DSGVO zu beenden.

Für den DSGVO-Verstoß sprach das Gericht jedem Kläger 2.000 € zu (Art. 82 DSGVO).

Bedeutung und Ausblick

Die Urteile stärken den Datenschutz und machen deutlich, dass auch große Plattformen wie Meta für intransparente Datenverarbeitung haftbar gemacht werden können. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig – Meta kann innerhalb eines Monats Berufung beim Kammergericht einlegen.


LG Berlin II vom 07.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Carolin Stehr


11.02.2026

Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Mit Urteilen vom 25.11.2025 (VIII R 22/23, VIII R 15/22) hat der BFH zur Anwendung der investmentsteuerrechtlichen Teilfreistellung bei der Veräußerung sog. Alt-Anteile nach § 56 InvStG Stellung genommen.

weiterlesen
Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


11.02.2026

Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Hybride Angriffe sind kein theoretisches Zukunftsszenario mehr, sondern eine reale Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft.

weiterlesen
Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)