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30.06.2016

Meldung, Steuerrecht

Mehrwertsteuervorschriften für Gutscheine vom Rat gebilligt

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Eine neue EU-Richtlinie dient der Bestimmung des Steuerwerts von Umsätzen aus Gutscheinen.

Der Rat hat eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften in diesem Bereich erhöht werden soll.

Die Richtlinie stellt auf eine Verringerung des Risikos von Diskrepanzen in den nationalen Steuervorschriften ab, die zu einer Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder anderen unerwünschten Folgen führen können. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Gutschein in einem Mitgliedstaat ausgestellt und in einem anderen Mitgliedstaat verwendet wird, und insbesondere dann, wenn Gutscheine gehandelt werden.

Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine

Gutscheine werden zunehmend verwendet und es gibt sie in vielen Formen. Dazu gehören beispielsweise Prepaid-Telekommunikationskarten, Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine für den Kauf von Gegenständen oder Dienstleistungen. In der Richtlinie, die einen engeren Anwendungsbereich hat als der Vorschlag der Kommission von 2012, werden Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine definiert und Vorschriften für die Bestimmung des Steuerwerts von Umsätzen in beiden Fällen festgelegt.

Umsetzung bis Ende 2018

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Bestimmungen gelten nur für nach diesem Zeitpunkt ausgestellte Gutscheine.

(Europäischer Rat vom 27.06.2016/ Viola C. Didier)


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