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12.05.2020

Meldung, Steuerrecht

Mehrwertsteuerpaket: EU-Kommission schlägt Verschiebung vor

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Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben.

Die EU-Kommission hat am vergangenen Freitag beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind. Betroffen ist u.a. das Mehrwertsteuerpaket.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln werden ab dem 01.07.2021 statt ab dem 01.01.2021 gelten, was den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit gibt, sich auf die neuen Mehrwertsteuerregeln für den elektronischen Handel vorzubereiten.

Mehrwertsteuerpaket verschiebt sich um sechs Monate

Geplant war, zum 01.01.2021 eine weitere Stufe zur grundlegenden Reform des europäischen Umsatzsteuerrechts umzusetzen. Vorgesehen waren grundlegende Änderungen der Ortsbestimmung von grenzüberschreitenden Lieferungen an Endverbraucher. Es soll eine Ersetzung von nationalen Lieferschwellen durch einen einheitlichen Grenzwert (10.000 Euro für alle EU-Auslandsumsätze an Endverbraucher) erfolgen. Da dadurch viele kleine Unternehmen vor allem im Onlinehandel in EU-Staaten unter die Steuerpflicht fallen, soll der „Mini One Stop Shop“ (bisher nur für digitale Dienstleistungen) zum „One Stop Shop“ erweitert werden.

Mehr Zeit zum Informationsaustausch

Ebenfalls hat die EU-Kommission beschlossen, die Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) vorzuschlagen. Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Änderungen haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über Finanzkonten auszutauschen, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Ebenso haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuerplanungsregelungen auszutauschen.

Die Kommission setzt sich weiterhin für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung ein. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat sind über diese Vorschläge informiert. Die EU-Kommission zählt darauf, dass beide Institutionen diese Vorschläge so bald wie möglich verabschieden, um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu geben.

(EU-Kommission vom 11.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


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