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09.08.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehrstimmrechtsaktien für Gesellschaften auf allen geregelten Märkten

Die Möglichkeit von Mehrstimmrechtsaktienstrukturen soll in allen geregelten Aktienmärkten bestehen. Dies geht aus dem Berichtsentwurf des Berichterstatters Alfred Sant (S&D) des EU-Parlaments zum Vorschlag der EU-Kommission über eine Richtlinie zur Einführung von Mehrstimmrechtsaktien hervor.

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Die geplante Richtlinie zur Einführung von Mehrstimmrechtsaktien zielt auf eine Verringerung von regulatorischen Beschränkungen des Zugangs zu KMU-Wachstumsmärkten und vergleichbarere Marktzugangsbedingungen in der EU ab. Während die EU-Kommission hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Richtlinie vorschlägt, Mehrstimmrechtsaktien nur für Gesellschaften zuzulassen, die eine Notierung an einem KMU-Wachstumsmarkt anstreben, spricht sich der Berichterstatter für eine Ausweitung auf alle geregelten Märkte im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU aus.

Lob für Schutzmaßnahmen der übrigen Anteilseigner

Der DAV hat in seiner Stellungnahme (Nr. 11/2023) dafür plädiert, die Beschränkung auf ein bestimmtes Marktsegment aufzuheben und begrüßt daher die Änderung. Ferner sieht der Berichtsentwurf bestimmte Schutzmaßnahmen der übrigen Anteilseigner vor. So soll etwa eine bezifferte Begrenzung der Stimmrechtsquoten sowie eine großzügige Obergrenze beim Verfall der Mehrstimmrechte von zehn Jahren (sog. time-based sunset clause) vorgesehen sein. Auch hierfür hatte sich der DAV ausgesprochen. Die Abstimmung im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) wird nach der Sommerpause voraussichtlich am 24.10.2023 erfolgen.


DAV vom 04.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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