• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehrheit der Unternehmen zahlte Inflationsausgleich

03.01.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Mehrheit der Unternehmen zahlte Inflationsausgleich

Im Jahr 2023 haben fast drei Viertel der Unternehmen bereits die Inflationsausgleichsprämie an ihre Mitarbeiter ausgezahlt. Man sieht dies als zusätzliche Möglichkeit, die Mitarbeitenden zu motivieren.

Beitrag mit Bild

©hakinmhan/123rf.com

Die Mehrheit der deutschen Unternehmen hat ihren Mitarbeitenden bereits einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich bezahlt. Das gaben 72 % der vom ifo Institut befragten Personalleiter*innen an. Weitere 16 % der Firmen planen, diese Prämie demnächst auszuzahlen. „Grund für die Auszahlung dieser Prämie ist vor allem eine höhere Motivation ihrer Mitarbeitenden“, sagt ifo-Expertin Daria Schaller. Bei 27 % erfolgte die Auszahlung zudem als Teil eines Tarifabschlusses. Nur 12 % der Befragten wollen keine Prämie auszahlen.

Hauptgrund Mitarbeitermotivation

Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt die Bereitschaft zur Inflationsausgleichsprämie. Es sind 93 % bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden und 84 % bei kleineren Betrieben. Firmen in der Industrie zahlten mit 93 % (vollzogen oder geplant) häufiger als Unternehmen im Handel (86 %) und bei den Dienstleistern (85 %).

71 % der Befragten sehen die Prämie als zusätzliche Möglichkeit, die Mitarbeitenden zu motivieren. Gut die Hälfte (56 %) nutzt damit den steuerlichen Vorteil aus. 49 % geben als Grund ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt an. „Kleine Firmen stellen vor allem die Motivation ihrer Belegschaft in den Vordergrund, große Unternehmen zahlen öfter bei einem Tarifabschluss“, sagt Schaller.

Hintergrund: Inflationsausgleichsprämie

Die sog. Inflationsausgleichsprämie erlaubt es Arbeitgebern seit dem 26.10.2022, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Dies hat die Bundesregierung per Gesetz als Teil des dritten Entlastungspakets als Antwort auf die erhöhten Energiepreise festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Die Möglichkeit der Auszahlung dieser Prämie gilt bis Ende 2024. In manchen Tarifverträgen wurde die Prämie zudem als allgemein verbindlich beschlossen.


ifo Institut vom 03.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank