• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehrheit der Berufstätigen ist im Sommerurlaub beruflich erreichbar

12.07.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Mehrheit der Berufstätigen ist im Sommerurlaub beruflich erreichbar

Mails checken am Pool, Videocall aus dem Hotelzimmer, Telefonieren auf dem Campingplatz – zwei Drittel (66 %) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind währenddessen auch beruflich erreichbar.

Beitrag mit Bild

©Janina Dierks/fotolia.com

Vor allem ältere Arbeitnehmer bleiben auch im Urlaub dienstlich aktiv: Unter den 50- bis 64-jährigen Erwerbstätigen sind 73 % im Sommerurlaub beruflich erreichbar, unter den 16- bis 29-jährigen Berufstätigen ist es hingegen nur die Hälfte (51 %). Demgegenüber will insgesamt ein knappes Drittel (31 %) der Berufstätigen komplett abschalten und im diesjährigen Sommerurlaub nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 357 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen.

Gründe für die Erreichbarkeit

Bei den allermeisten sind demnach tatsächliche oder vermutete Erwartungen anderer ein Grund für die Erreichbarkeit: Über die Hälfte (59 %) gibt an, erreichbar zu sein, weil Vorgesetzte dies erwarten. 51 % sagen, ihre Kolleginnen und Kollegen erwarten es von ihnen, 46 % sehen diesen Anspruch bei Kundinnen und Kunden. Ein Viertel (25 %) geht davon aus, dass Geschäftspartner Erreichbarkeit erwarten. 13 % sind überzeugt, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es von ihnen erwarten. Nur 15 % sagen, dass sie im Sommerurlaub von sich aus erreichbar sein möchten.

Wie sehen die Störungen aus?

Meistens sind es ein Anruf oder eine Kurznachricht, die den Urlaub unterbrechen: Jeweils rund zwei Drittel (65 %) der Berufstätigen sind telefonisch beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp erreichbar. 29 % lesen oder beantworten dienstliche Mails. Knapp ein Viertel (23 %) ist per Videocall etwa über Facetime oder Zoom erreichbar, 11 % über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack.

„Gerade in Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten verschwimmen für viele die Grenzen zwischen Privatem und Beruflichem. Umso wichtiger ist es, Auszeiten vom Job auch wirklich zur Erholung zu nutzen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Der Urlaub sollte nur in dringenden Notfällen gestört werden. Arbeitgeber sind in der Verantwortung, Vertretungslösungen rechtzeitig zu organisieren sowie klare unternehmensinterne Regelungen für die Erreichbarkeit während Abwesenheiten abzustimmen.“


Bitkom vom 08.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


06.12.2024

Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Aufstockungsbeträge aus der Altersteilzeit sind auch dann steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG, wenn sie erst nach Beendigung der Altersteilzeit ausgezahlt werden, so der BFH.

weiterlesen
Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


06.12.2024

22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank