14.10.2022

Meldung, Steuerrecht

Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängert.

Beitrag mit Bild

©GrafKoks/fotolia.com

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sich am 13.10.2022 über die Abgabefrist der Grundsteuererklärung beraten. „Wir werden die Abgabefrist einmalig um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängern. Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen. Bislang galt der 31.10.2022 als Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.

Bundesweit gilt verlängerte Abgabefrist

„Bezüglich der Fristen hat es leider in der letzten Zeit unterschiedliche Kommunikation in den Ländern und beim Bund gegeben. Die Länder haben sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit einräumt“, so Ahnen. Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können.

Viele warten bis zum letzten Tag mit der Grundsteuererklärung

„Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung rechtzeitig bewerkstelligt werden. Durch den bisherigen Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze festzulegen“, sagte Ahnen.

Die Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Land Bayern vermeldet: Bis einschließlich 12.10.2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht gerade einmal rund 32,5 % der abzugebenden Grundsteuererklärungen.


FinMin Rhl.-Pfalz vom 13.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)