14.10.2022

Meldung, Steuerrecht

Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängert.

Beitrag mit Bild

©GrafKoks/fotolia.com

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sich am 13.10.2022 über die Abgabefrist der Grundsteuererklärung beraten. „Wir werden die Abgabefrist einmalig um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängern. Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen. Bislang galt der 31.10.2022 als Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.

Bundesweit gilt verlängerte Abgabefrist

„Bezüglich der Fristen hat es leider in der letzten Zeit unterschiedliche Kommunikation in den Ländern und beim Bund gegeben. Die Länder haben sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit einräumt“, so Ahnen. Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können.

Viele warten bis zum letzten Tag mit der Grundsteuererklärung

„Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung rechtzeitig bewerkstelligt werden. Durch den bisherigen Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze festzulegen“, sagte Ahnen.

Die Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Land Bayern vermeldet: Bis einschließlich 12.10.2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht gerade einmal rund 32,5 % der abzugebenden Grundsteuererklärungen.


FinMin Rhl.-Pfalz vom 13.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©zapp2photo/fotolia.com


18.08.2025

Industrieemissionen: DAV warnt vor Bürokratiemonster

Der DAV erkennt den Fortschritt bei der Umsetzung der IED-Novelle an, fordert aber mehr Klarheit, Systematik und eine deutliche Entbürokratisierung.

weiterlesen
Industrieemissionen: DAV warnt vor Bürokratiemonster

Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com


18.08.2025

Zum Streitwert bei Gewinnfeststellung

Das FG Münster befasst sich mit dem Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, wenn nur Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind.

weiterlesen
Zum Streitwert bei Gewinnfeststellung

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


15.08.2025

Phishing: BGH sieht grobe Fahrlässigkeit bei TAN-Weitergabe

Der BGH betont die Eigenverantwortung im Online-Banking. Trotz technischer Sicherheitslücken überwiegt bei grob fahrlässigem Verhalten die Pflichtverletzung des Nutzers.

weiterlesen
Phishing: BGH sieht grobe Fahrlässigkeit bei TAN-Weitergabe

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank