14.10.2022

Meldung, Steuerrecht

Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängert.

Beitrag mit Bild

©GrafKoks/fotolia.com

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sich am 13.10.2022 über die Abgabefrist der Grundsteuererklärung beraten. „Wir werden die Abgabefrist einmalig um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängern. Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen. Bislang galt der 31.10.2022 als Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.

Bundesweit gilt verlängerte Abgabefrist

„Bezüglich der Fristen hat es leider in der letzten Zeit unterschiedliche Kommunikation in den Ländern und beim Bund gegeben. Die Länder haben sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit einräumt“, so Ahnen. Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können.

Viele warten bis zum letzten Tag mit der Grundsteuererklärung

„Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung rechtzeitig bewerkstelligt werden. Durch den bisherigen Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze festzulegen“, sagte Ahnen.

Die Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Land Bayern vermeldet: Bis einschließlich 12.10.2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht gerade einmal rund 32,5 % der abzugebenden Grundsteuererklärungen.


FinMin Rhl.-Pfalz vom 13.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


30.04.2026

Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Die freiwillige Entlastungsprämie bietet Arbeitgebern zusätzlich eine Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt finanziell zu unterstützen.

weiterlesen
Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht