23.04.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Verbraucherschutz im Inkassorecht

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte im September 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erarbeitet. Der Regierungsentwurf wurde nun am 22.04.2020 vom Kabinett beschlossen.

Im Bereich des Inkassowesens war zuletzt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013 erlassen worden. Dies hat die Transparenz der geltend gemachten Forderungen für die Schuldner durch die für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Inkassodienstleister eingeführten Darlegungs- und Informationspflichten deutlich verbessert.

Kostenfrage im Inkassorecht war unbefriedigend gelöst

Durch die Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften hat sich gezeigt, dass die damaligen Rechtsänderungen zwar die Transparenz für Schuldner im Inkassofall deutlich erhöht haben. Jedoch war insbesondere die Kostenfrage noch sehr unbefriedigend darstellt. Auch liegt eine Ungleichbehandlung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einerseits sowie Inkassodienstleister andererseits vor. Dies ist nicht sachgerecht. Des Weiteren erscheint Verbraucherinnen und Verbrauchern oftmals nicht klar, dass sie im Zahlungsverzug Ersatz von Inkassokosten leisten müssen.

Mehr Schutz für Schuldner

Hauptsächlich sollen nun die Geschäfts- und die Einigungsgebühr nach den Nummern 2300 und 1000 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG so angepasst werden, dass einerseits für die Schuldner keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Die Ersatzfähigkeit der im Fall einer Doppelbeauftragung von einerseits Inkassodienstleistern und andererseits Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten entstehenden Kosten durch den im Verzug befindlichen Schuldner wird beschränkt. Sie gilt in Fällen, in denen eine solche Doppelbeauftragung aus besonderen Gründen sachgerecht war. Eine Aufklärung der Schuldner über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen ist obligatorisch.

Im Bereich der Aufsicht ist die Bedeutung von Untersagungsverfügungen sowie die Transparenz stärker hervorzuheben. Die unterschiedliche kostenrechtliche Behandlung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwältinnen beziehungsweise Rechtsanwälten im gerichtlichen Mahnverfahren wird aufgehoben.

(BMJV vom 22.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank