14.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Verbraucherschutz bei Autovermietern

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Fünf große Mietwagenfirmen haben vereinbart, ihre Praktiken gegenüber Verbrauchern grundlegend zu überprüfen. Konkret geht es um mehr Klarheit beim Versicherungsschutz und der Betankung, eine fairere Schadensabwicklung und höhere Preistransparenz. In den letzten Jahren verzeichneten die europäischen Verbraucherzentren eine starke Zunahme der Beschwerden in dieser Hinsicht.

Die EU-Kommission und die Verbraucherbehörden hatten sich zum Eingreifen entschlossen, nachdem die Zahl der bei den Europäischen Verbraucherzentren eingegangenen Beschwerden über Kfz-Anmietungen im Ausland stetig von über 1050 Fällen im Jahr 2012 auf mehr als 1750 Fälle im Jahr 2014 angestiegen war. Daraufhin sind die nationalen Verbraucherbehörden unter Federführung der britischen Competition and Markets Authority (CMA) in einen Dialog mit den größten fünf Mietwagenunternehmen eingetreten, die in der EU tätig sind: Avis-Budget, Enterprise, Europcar, Hertz und Sixt. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, ihre derzeitige Vermietungspraxis besser an das europäische Verbraucherrecht anzupassen.

Verbraucherfreundlichere Ausgestaltung der Vertragsbedingungen

Die Verbesserung der Verbraucherinformationen und des Vertrauens in die Mietwagenbranche könnte zu einem jährlichen Wachstum der Autovermietungsbranche von 3-4 Prozent in den nächsten beiden Jahren in Europa beitragen. „Heutzutage ist es ganz einfach, einen Wagen online zu buchen und ihn in einem Land anzumieten und in einem anderen Land zurückzugeben. Leider mangelt es aber den Vertragsbedingungen mitunter an Klarheit, so dass den Verbrauchern allzu häufig unvorhergesehene Zusatzkosten entstehen“, erklärte Vera Jourová, für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständiges Kommissionsmitglied, und begrüßte die Vereinbarung vom 13.07.2015.

Mehr Informationen zum Versicherungsschutz

Zu den wichtigsten zugesagten Verbesserungen zählen wohl die erhöhte Transparenz bei Online-Buchungen, klarere Angaben zu wesentlichen Mietkonditionen und Anforderungen einschließlich Kautionen, die über die Zahlungskarte des Verbrauchers abgebucht werden. Außerdem sollen bessere Informationen in der Buchungsphase über Versicherungsprodukte einschließlich Preise, Ausschlussklauseln und etwaige Zusatzgebühren bereitgestellt werden. Verbesserungen wird es auch hinsichtlich der Abrechnung des Kraftstoffverbrauchs und im Falle der Begutachtung etwaiger Schäden geben.

 (EU-Kommission  / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Thomas Hausbeck


19.02.2026

Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH entschieden, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerbegünstigt ist, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Verwaltungsvermögen genannt wird.

weiterlesen
Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Meldung

©GerhardSeybert/fotolia.com


19.02.2026

BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Versorgungszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

weiterlesen
BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.02.2026

BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen

Der BFH bringt Bewegung in ein sensibles Thema der Unternehmenspraxis: die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer.

weiterlesen
BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)