• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz

19.07.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz

Die deutsche Wirtschaft setzt stärker auf Künstliche Intelligenz (KI). Gegenwärtig nutzen 27 % der Unternehmen KI. Im Vorjahr waren es noch 13,3 %.

Beitrag mit Bild

©peshkova/123rf.com

Immer mehr Unternehmen – über ein Viertel – nutzen bereits Künstliche Intelligenz. Damit hat sich die Zahl im Vorjahresvergleich verdoppelt. Für rund jedes fünfte Unternehmen ist KI gegenwärtig aber noch kein Thema. 17,5 % planen KI in den kommenden Monaten einzusetzen. „Die Entwicklung wird sich vermutlich noch beschleunigen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Die Firmen erwarten, dass der Einsatz von KI ihre Produktivität um mehr als 10 % erhöht.“

Wer nutzt KI am meisten?

In nahezu allen Branchen hat der Anzahl der Unternehmen zugenommen, die KI in ihren Unternehmensprozessen einsetzen. Das berichteten mehr als 33 % in der Autobranche, Elektronikindustrie, Pharmabranche, sowie Textil- und Bekleidungsindustrie. Bei den Dienstleistern stechen insbesondere die Werbung und Marktforschung (72 %) sowie IT-Dienstleister (rund 60 %) hervor. Im Handel nutzen aktuell 22 % der Firmen KI. Lediglich 11,6 % sind es im Baugewerbe.

Die Skeptiker, die derzeit keine Anwendungsmöglichkeiten sehen, finden sich insbesondere im Bausektor (rund 42 %) und in der Gastronomie (40 %).


Ifo Institut vom 18.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)